Elektromagnetische Verträglichkeit in der Schweiz: BAKOM neu zuständig

Bern, 18.11.2009 - Ab dem 1. Januar 2010 übernimmt das Bundesamt für Kommunikation vom Bundesamt für Energie die Verantwortung für die Ausführung der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV). Es wird dadurch zur zuständigen Stelle für Fragen im Zusammenhang mit Störungen durch elektromagnetische Felder. Der Bundesrat hat heute grünes Licht für diese Übertragung gegeben. Er hat zudem die Totalrevision der Verordnung angenommen, um sie an die europäische Gesetzgebung anzupassen.

Durch die Revision der Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit werden der Geltungsbereich und die technischen Normen klarer festgelegt, was eine Verbesserung der Marktaufsicht ermöglicht. Sie enthält detailliertere und klarere Anforderungen für alle Geräte und ortsfesten Anlagen (Fernseh-, Haushaltgeräte usw.), die Störungen verursachen oder davon betroffen sein können. Sie regelt das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Nutzung von Geräten und ortsfesten Anlagen in der Schweiz. Zudem ist neu der Hersteller allein für die Konformitätsbewertung verantwortlich und muss sich nicht mehr an eine mit dieser Aufgabe beauftragte Stelle wenden.

Durch die Verabschiedung des Textes der VEMV passt der Bundesrat die Schweizer Gesetzgebung an diejenige der Europäischen Gemeinschaft an. Dies vereinfacht den Import und Export von Geräten zwischen der Schweiz und den EU-Ländern.

Das BAKOM ist bereits für Fragen der elektromagnetischen Verträglichkeit von Fernmeldeanlagen sowie die Ermittlung und Beseitigung von Störungen, die diese verursachen können, zuständig. Es war daher naheliegend, dass das BAKOM auch die Aufgabe übernimmt, Fernmeldedienste vor elektromagnetischen Störungen durch elektrische Geräte zu schützen. Gleichzeitig übernimmt das BAKOM die Marktaufsicht für die von der VEMV betroffenen Produkte, die bisher vom Starkstrominspektorat (ESTI) im Auftrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wahrgenommen wurde. Diese Übertragung ermöglicht einfachere und raschere Verfahren bei Störungen.

Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) befasst sich mit parasitären elektromagnetischen Feldern, die von elektrischen Geräten verursacht werden, oder mit deren Auswirkungen auf solche Geräte. Jedoch betrifft sie nicht die Sicherheit der Geräte für die Konsumentinnen und Konsumenten.


Adresse für Rückfragen

Sektion Kommunikation BFE, 031 322 56 75
Amtskommunikation BAKOM, 032 327 55 50


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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