Bund entschädigt Erdgas Zentralschweiz AG

Bern, 30.11.2009 - Im Jahr 2002 hatte der Bundesrat der Erdgas Zentralschweiz AG die Konzession für den Betrieb von zwei Propangas-Kugeldruckbehältern im luzernischen Littau aus Sicherheitsgründen entzogen. Nachdem der Anspruch der EGZ auf eine angemessene Entschädigung durch das Bundesgericht bestätigt wurde, haben sich die beiden Parteien nun gütlich geeinigt: Das Bundesamt für Energie wird der EGZ eine Entschädigung von sieben Millionen Franken auszahlen.

1974 hatte der Bundesrat der Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) die Konzession für zwei Propangas-Kugeldruckbehälter in der Station Thorenberg in Littau (Kanton Luzern) erteilt. 1976 wurden diese in Betrieb genommen.

Seither dehnte sich das Wohngebiet der Gemeinde Littau aus und wuchs mit der Zeit näher an die im Baugebiet liegenden Kugeldruckbehälter heran. Aufgrund der in der Zwischenzeit in Kraft getretenen Störfallverordnung und einer Risikoanalyse entzog der Bundesrat die Konzession im Jahr 2002 aus Sicherheitsgründen. Im Falle eines Versagens der Anlage wäre die Gefahr auf die umliegenden Wohngebiete zu gross gewesen.

2007 entschied das Bundesgericht, dass die EGZ Anspruch hat auf eine angemessene Entschädigung für den wirtschaftlichen Schaden, der ihr durch den Entzug der Konzession erwachsen ist. Die beiden Parteien haben sich in den vergangenen Monaten gütlich und aussergerichtlich auf eine Entschädigungssumme von 7 Millionen Franken geeinigt. Die erforderlichen Rückstellungen hat das BFE bereits im Abschluss für das Rechnungsjahr 2008 gebildet.


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