Gaststaatgesetz: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Bern, 11.01.2006 - Der Bundesrat hat beschlossen, das Gaststaatgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Dieses regelt die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie die finanziellen Beiträge, welche die Schweiz den internationalen Organisationen und ausländischen Vertretungen gewährt, die in ihrem Hoheitsgebiet namentlich in Genf, Bern, Zürich und Basel niedergelassen sind. Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. April 2006.

Die Schweiz hat eine lange Tradition als Gaststaat von internationalen Organisationen und Konferenzen. Ihre Rolle als Gaststaat ist in der Welt allgemein anerkannt, vor allem durch das "internationale Genf". Um die Position der Schweiz zu festigen und zu stärken, hat der Bundesrat ein Gesetz ausgearbeitet, das die verschiedenen bestehenden Rechtsgrundlagen im Bereich der Gaststaatpolitik zusammenfasst. Das neue Gesetz ermöglicht dem Bundesrat eine transparentere, berechenbare und besser auf die Interessen der Schweiz ausgerichtete Gaststaatpolitik. Gleichzeitig bietet es den internationalen Organisationen in der Schweiz einen klaren rechtlichen Rahmen (v.a. bei Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen.)

Der Gesetzesentwurf definiert die möglichen Begünstigten von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträgen im Rahmen des Völkerrechts. Zudem legt er die Be­dingungen fest, unter denen den Begünstigten eine besondere Stellung und finanzielle Beiträge gewährt werden können. Die Vorrechte und Immunitäten ergeben sich aus dem internationalen Gewohnheitsrecht und sind in zahlreichen internationalen Übereinkommen festgeschrieben. Bei den finanziellen Beiträgen soll der Gesetzesentwurf dem Bundesrat erlauben, seine langjährige Praxis fortzuführen.

Auskunft:

Caroline Kraege, EDA, Direktion für Völkerrecht, Tel. 031 322 35 09.


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