Verbrauchsvorschriften für Elektrogeräte: Bundesrat legt verbindliche Übergangsregelung fest

Bern, 04.12.2009 - Für Haushaltgeräte, elektronische Geräte und Elektromotoren, die ab dem nächsten Jahr neu hergestellt oder in die Schweiz importiert werden, gelten ab dem 1. Januar 2010 neue oder verschärfte Vorschriften zum Stromverbrauch. Lagerbestände, die den neuen Vorschriften noch nicht entsprechen, sollen aber von den Schweizer Händlern und Herstellern noch bis Ende 2010 abverkauft werden dürfen. Der Bundesrat hat entschieden, diese vom Bundesamt für Energie im November definierte Übergangsregelung formell in der Energieverordnung zu verankern.

Am 24. Juni 2009 hatte der Bundesrat die strengeren Verbrauchsvorschriften im Rahmen einer Revision der Energieverordnung verabschiedet. Sie entsprechen weitgehend den Regelungen der Europäischen Union und gelten für alle neu hergestellten oder in die Schweiz importierten Geräte. Für die nicht-konformen Geräte, die sich per 1. Januar 2010 noch in den Lagern der Schweizer Händler und Hersteller befinden, hat das BFE im November eine Übergangsregelung definiert. Der Bundesrat hat entschieden, diese Regelung formell in der Energieverordnung zu verankern.

Betroffen sind gemäss Angaben der Schweizer Hersteller, Importeure und Händler etwa 3% der Lagerbestände mit einem Warenwert von über 100 Millionen Franken. Sie entsprechen den neuen Vorschriften nicht, weichen in den meisten Fällen aber nur geringfügig davon ab. Aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht ist es nicht sinnvoll, diese neuen Geräte an die Hersteller zurückzuschieben oder sie zu vernichten. Die Übergangsregelung ermöglicht den Abverkauf dieser nicht-konformen Lagerbestände:

  1. Ab 1. Januar 2010 darf kein Gerät mehr in die Schweiz eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, das nicht den neuen energetischen Anforderungen entspricht.
  2. Geräte, die bis zum 31. Dezember 2009 in die Schweiz geliefert oder in der Schweiz hergestellt wurden und am 1. Januar 2010 noch am Lager sind, dürfen bis zum 31.12.2010 abverkauft werden.
  3. Für einzelne spezielle Modelle der Unterhaltungselektronik (,High-End-Produkte") können die betroffenen Fachgeschäfte beim BFE bis Ende Juni 2010 eine Verlängerung der Abverkaufsfrist beantragen.
  4. Zur Klärung von technischen Spezialfragen stützt sich das BFE auf die Bestimmungen der entsprechenden EU-Vorschriften.


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