Bundesrat beschliesst Freilandhaltungsverbot für Geflügel

Bern, 15.02.2006 - Der Bundesrat hat heute erneut ein Freilandhaltungsverbot für Schweizer Geflügel beschlossen. Ab dem 20. Februar müssen Hühnervögel bis auf weiteres in überdachten, wildvogelsicheren Gehegen gehalten werden. Damit soll verhindert werden, dass Wildvögel das Vogelgrippe-Virus in die Schweizer Geflügelpopulation tragen.

In den vergangenen Tagen hat sich die Vogelgrippe-Situation weltweit verschärft. Mit befallenen Wildvögeln in Italien und Deutschland (Insel Rügen) und, falls sich die Befunde bestätigen, auch in Österreich und Slowenien ist die Vogelgrippe nur einige hundert Kilometer an die Schweizer Grenze herangerückt. Zudem ist, neben Fällen in Asien, Russland und der Schwarzmeerregion, die Vogelgrippe nun erstmals in Afrika in Regionen aufgetreten, aus denen im Frühling Zugvögel in die Schweiz kommen. Damit ist es möglich, dass Wildvögel die Vogelgrippe in die Schweiz tragen.


Zum Schutz des Schweizer Geflügels hat der Bundesrat das Freilandhaltungsverbot erlassen. Es gilt für die gesamte Schweiz und ist zeitlich nicht befristet. Zudem wird eine Überwachung aufgebaut – Sing- und Wasservögel werden ab Mitte März im Bolle di Magadino (Tessin) beprobt.


Nach wie vor gilt ein Importstopp wegen der Vogelgrippe. Reisende dürfen keine Vögel und Geflügelprodukte in die Schweiz nehmen – aus Asien, Afrika und den betroffenen Ländern.


Die Schweiz muss sich darauf einstellen, dass die Vogelgrippe noch während Jahren eine Bedrohung darstellt. Dieses ständige Einschleppungsrisiko erfordert langfristige Schutzmassnahmen. So erarbeitet das Bundesamt für Veterinärwesen zusammen mit Partnern ein ständiges Frühwarnsystem bei Wildvögeln.


Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die in erster Linie das Geflügel und andere Vögel befällt. Nur bei engem Kontakt zu krankem Geflügel können sich Menschen anstecken. Reisen in von der Vogelgrippe betroffene Regionen sind deshalb unproblematisch, wenn einfache Verhaltensregeln beachtet werden. In diesen Ländern soll man den Kontakt zum Geflügel meiden und weder Geflügelhaltungen noch Märkte besuchen. Die Hände müssen regelmässig mit Seife gewaschen werden und Geflügelprodukte soll man nur gut durchgekocht konsumieren. Nach der Rückkehr soll man während zwei Wochen keine Geflügelbetriebe besuchen.


Für die Schweizer Bevölkerung besteht aktuell kein direktes Risiko. Solange sich das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertragt, besteht keine Pandemiegefahr. In der Schweiz ist allerdings Vorsicht beim Umgang mit toten Vögeln geboten. Sie sollten nicht mit blossen Händen berührt werden.


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Marcel Falk,
Kommunikation,
Bundesamt für Veterinärwesen,
Tel. 031 323 84 96



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