Entsorgung der radioaktiven Abfälle: Bund informiert über nächste Schritte beim Sachplan Geologische Tiefenlager

Bern, 15.02.2006 - Das Bundesamt für Energie BFE hat heute die Behörden in der Schweiz und im benachbarten Ausland über die nächsten Schritte bei der Erarbeitung des Sachplans „Geologische Tiefenlager“ informiert. Im März werden die kantonalen Fachstellen für Raumplanung konsultiert. Der Konzeptteil des Sachplans wird im Sommer in einem Mitwirkungsverfahren mit konsultativen Workshops und Fokusgruppen zur Diskussion gestellt und den Bundesstellen und Nachbarstaaten zur Stellungnahme vorgelegt. Ab November erfolgt eine breite Vernehmlassung bei den betroffenen Behörden des Bundes und der Nachbarstaaten sowie den interessierten Organisationen in der Schweiz. Der Bundesrat wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2007 über den Konzeptteil befinden. Erst danach beginnt die Standortsuche für geologische Tiefenlager.

Gemäss Kernenergieverordnung muss der Bund die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern in einem Sachplan festlegen. Das Bundesamt für Energie hat dazu Grundlagen erarbeitet und den Prozess zur Erstellung des Sachplans zusammen mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE geplant.

Ein erster, noch unvollständiger Entwurf des Konzeptteils des Sachplans liegt nun vor. Er wird Mitte März 2006 publiziert und den kantonalen Fachstellen für Raumplanung zur Konsultation vorgelegt.

Von Juni bis Ende August 2006 führt das BFE ein Mitwirkungsverfahren durch. Der überarbeitete Entwurf des Konzeptteils wird in konsultativen Workshops und in Fokusgruppen zur Diskussion gestellt und gleichzeitig den Nachbarstaaten sowie den interessierten Bundesstellen zur Stellungnahme vorgelegt.

Voraussichtlich im November 2006, nach Auswertung der Mitwirkungsphase, wird der Konzeptteil des Sachplans „Geologische Tiefenlager“ den betroffenen Behörden des Bundes und der Nachbarstaaten sowie den interessierten Organisationen in der Schweiz erneut zur Stellungnahme unterbreitet.

Der Entscheid des Bundesrats zum Konzeptteil des Sachplans wird nach einer letzten Anhörung der Kantone in der ersten Hälfte 2007 erwartet. Erst danach kann die Suche nach Lagerstandorten für die schwach- und mittelaktiven sowie für die hochaktiven Abfälle beginnen.

Der Sachplan „Geologische Tiefenlager“ legt im Konzeptteil Verfahren und Kriterien fest, nach denen die Standortauswahl für geologische Tiefenlager in der Schweiz erfolgen soll. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt steht dabei an erster Stelle. Eine wesentliche Rolle spielen auch sozioökonomische und raumplanerische Aspekte; diese sind regional unterschiedlich und können nur unter Mitwirkung der betroffenen Kantone und Regionen erarbeitet werden. Ausgehend von der ganzen Schweiz legt der Konzeptteil des Sachplans „Geologische Tiefenlager“ das Verfahren zur schrittweisen Einengung von potenziellen Regionen bis hin zur Standortwahl fest und regelt die regionale Mitwirkung.


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