Ungetreue Amtsführung bei armasuisse: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Bern, 02.02.2010 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat im Rahmen einer Strafuntersuchung gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der armasuisse Anklage beim Bundesstrafgericht in Bellinzona erhoben.

Im Zusammenhang mit Abrechnungen von Liquidationsgeschäften innerhalb der armasuisse - dem Beschaffungs-, Technologie- und Immobilienzentrum des VBS - ist das VBS auf mögliche finanzielle Ungereimtheiten gestossen und hat daraufhin die Bundesanwaltschaft eingeschaltet. Der Vorwurf der ungetreuen Amtsführung und Urkundenfälschung im Amt (Art. 314 und 317 StGB) hat sich im Verlauf der Ermittlungen erhärtet, sodass die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Anklage gegen eine Person erhoben hat.

Für den Angeklagten gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklageschrift ist für die Information der Medien das Bundesstrafgericht in Bellinzona zuständig.


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