Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich werden angepasst

Bern, 03.02.2010 - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Änderung der Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En, SR 730.05) gutgeheissen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. März 2010 in Kraft.

Sie schafft unter anderem die Grundlage für Akontozahlungen für die anfallenden Gebühren bei länger dauernden Verfahren. Neu ist ausserdem, dass die Aufgaben des Bundesamts für Energie (BFE) im Bereich der Notfallplanung (z.B. Überprüfung der Überflutungskarten und der Einsatzdossiers) als verrechenbare Leistungen aufgeführt sind und somit den Inhaberinnen von Stauanlagen in Rechnung gestellt werden können. Und schliesslich werden die Maximalgebühren dem gestiegenen Aufwand des BFE und der Teuerung angepasst, die seit der letzten Anpassung 1998 um über 11% gestiegen ist.


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