Stellungnahme zum UNO-Bericht zum Gefangenenlager in Guantánamo

Bern, 17.02.2006 - Das Eidgenössiche Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat Kenntnis genommen vom Expertenbericht der UNO zur rechtlichen Situation der Gefangenen auf der amerikanischen Militärbasis Guantánamo. Es teilt im Wesentlichen die von den Experten geäusserte Besorgnis. Die Inhaftierung von Personen unterliegt dem internationalen Recht und bei bewaffneten Konflikten dem humanitären Völkerrecht. Das Völkerrecht gilt auch im wichtigen und schwierigen Kampf der internationalen Gemeinschaft gegen den Terrorismus. Die Schweiz wünscht – wie auch der Generalsekretär der UNO –, dass die Probleme, die im Zusammenhang mit dem Gefangenenlager Guantánamo bestehen, so rasch als möglich gelöst werden.

In einem Memorandum, das die Schweiz bekanntlich im Juni 2005 den amerikanischen Behörden übergeben hat, wurden insbesondere die Statusfrage und die Frage der fortgesetzten Haft ohne Rechtsschutz und Rechtsverfahren aufgenommen.


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