Hochspannungsleitung Wattenwil-Mühleberg soll teilweise in den Boden

Bern, 29.04.2010 - Das Bundesamt für Energie BFE hat der BKW FMB Energie AG die Plangenehmigung für den Um- und Neubau der Hochspannungsleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg (Kanton Bern) erteilt. Demnach kann die Leitung wie beantragt als Freileitung realisiert werden mit Ausnahme des Leitungsabschnitts im BLN-Gebiet in der Gegend von Rümligen. Die Leitung soll dort auf einer Länge von 3,3 Kilometern als erdverlegtes Kabel realisiert werden. Dieser Kabelabschnitt muss in einem separaten Plangenehmigungsverfahren bewilligt werden. Dazu ist ein gesondertes Gesuch einzureichen.

Bereits heute führt die bestehende Leitung durch das BLN-Gebiet Nr. 1320 „Schwarzenburgerland mit Sense- und Schwarzwasserschluchten" (BLN = Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung).

Auf der bisherigen Trasse kommen durch den Umbau der Leitung breitere Mastausleger und höhere Masten zum Einsatz. Dadurch wird das BLN-Gebiet durch die Freileitung stärker als bisher beeinträchtigt. Dies muss mit der Verkabelung von 16kV-Freileitungen kompensiert werden.

Im Raum Rümligen hätte der Verlauf der bisherigen Freileitungstrasse angepasst und in das BLN-Gebiet verlegt werden sollen, um dadurch die Ortschaften Rümligen und Kirchenthurnen zu entlasten. Das BAFU lehnte diese zusätzliche Freileitungsstrecke innerhalb des BLN-Gebiets jedoch als unzulässigen Eingriff in die schützenwerte Landschaft ab, was zu einer Differenz zur verfahrensleitenden Behörde (Bundesamt für Energie BFE) führte. Im daraufhin eingeleiteten Differenzbereinigungsverfahren entschied das Generalsekretariat des UVEK, dass die Leitung im Abschnitt Rümligen zwischen dem Mast 291 (Moos) und dem Mast 302 (ufem Gschneit) auf einer Länge von 3,3 Kilometern als erdverlegtes Kabel gebaut werden muss. Damit sei die grösstmögliche Schonung des BLN-Gebiets gewährleistet.

Gemäss der vom BFE erteilten Verfügung kann die BKW FMB Energie AG

  • die Leitung zwischen Mast 291 und 302 im Raum Rümligen nur als erdverlegtes Kabel realisieren. Dafür muss ein gesondertes Plangenehmigungsgesuch ausgearbeitet und beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) eingereicht werden. Die restlichen Abschnitte der Leitung können als Freileitung realisiert werden.
  • im BLN-Gebiet die höheren Masten mit den breiteren Auslegern bauen. Sie muss aber als Ersatzmassnahme für die grössere Beeinträchtigung des BLN-Gebiets 16kV-Freileitungen in einer Gesamtlänge von rund 5,5 km verkabeln (bei Oberbütschel, Bütschelegg, nördlich Niedermuhlern und Gurten-Köniztäli).
  • den Mast 320 am geplanten Standort nur bauen, wenn die Höhe dieses Mastes, der aufgrund des Gesuchs von heute 45 auf 82 Meter hätte erhöht werden sollen, zum Schutz des Landschaftsbilds um rund 20 Meter reduziert wird und entsprechende Ersatzmassnahmen vorgelegt werden.

Gegen die Verfügung des BFE kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Die BKW FMB Energie AG will mit dem Ausbau der Hochspannungsleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg eine Lücke im 220 kV Übertragungsnetz schliessen. Diese Leitung ist von strategischer Bedeutung für die Versorgungssicherheit der Schweiz und wurde deshalb 2009 vom Bundesrat als Teil des strategischen Netzes festgelegt (siehe Medienmitteilung UVEK vom 6. März 2009). Mit dieser Leitung soll sowohl die Versorgungssicherheit des Grossraums Bern und des Bahnbetriebs der SBB ausgebaut als auch der Abtransport der von den Kraftwerken Oberhasli produzierten Energie verbessert werden.
Im November 2003 unterbreitete die BKW FMB Energie AG dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ESTI die Planvorlage für den Um- und Neubau der 220/132 kV-Leitung Innertkirchen - Mühleberg, Abschnitte Wattenwil - Gasel und Gasel - Mühleberg. Seit Eröffnung des Plangenehmigungsverfahrens gab es zahlreiche Einsprachen aufgrund derer das Projekt auch teilweise überarbeitet wurde. Das für die Durchführung des Plangenehmigungsverfahrens zuständige ESTI konnte mit den Einsprechenden keine Einigung erzielen. Deshalb überwies es die Dossiers im Januar 2006 (Gasel - Mühleberg) und im Dezember 2007 (Wattenwil - Gasel) wie gesetzlich vorgesehen an das Bundesamt für Energie (BFE). Damit war das BFE für das Plangenehmigungsverfahren zuständig. Es entschied auf Gesuch der BKW vom Februar 2008, das Verfahren für beide Teilabschnitte gemeinsam weiterzuführen und das Projekt im Rahmen eines einzigen Verfahrens gesamthaft zu beurteilen.
An den vom BFE durchgeführten Einsprache- und Einigungsverhandlungen konnte keine Einigung erzielt werden. Die über 400 Einsprechenden, wovon allerdings viele mit gleich lautenden Formulareingaben, wehren sich gegen das Freileitungsprojekt und verlangen die teilweise oder komplette Verkabelung der Leitung. Hauptargumente sind die Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Landschaftsschutz.


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Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11


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