Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Zürcher Privatbankier H.

Bern, 06.05.2010 - Die Bundesanwaltschaft (BA) kommt aufgrund der Aktenlage in der Strafsache gegen den Zürcher Privatbankier H. zum Schluss, dass er sich strafbar gemacht hat und dass die mutmasslichen Straftaten einer gerichtlichen Beurteilung zuzuführen sind. Bei ihrer Beurteilung stützt sich die BA weitgehend auf den Schlussbericht des nebenamtlichen eidgenössischen Untersuchungsrichters Hansjakob. Die Anklageschrift wurde gestern beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht.

Ausgelöst wurde die Strafuntersuchung gegen H. im Sommer 2003 durch den Einsatz des ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers Ramos als sogenannte Vertrauensperson. Ramos lieferte Informationen, wonach sich der Zürcher Privatbankier als Drogengeldwäscher anbot. Dieser Anfangsverdacht hat sich im Laufe der Untersuchungen nicht weiter erhärtet und bildet heute lediglich noch einen Nebenpunkt der Anklage. Insofern als der Angeklagte von einem – aufgrund der anfänglichen Verdachtslage eingesetzten – verdeckten Ermittler vermeintliche Drogengelder entgegennahm und deren „illegale Herkunft“ durch diverse Banktransaktionen zu verschleiern suchte.

Nachdem der Bankier im Dezember 2003 festgenommen worden war, erhielten die Strafverfolgungsbehörden über eine ehemalige Mitarbeiterin von H. Zugang zu neuen Unterlagen, welche sie für den Angeklagten bei sich zuhause aufbewahrt hatte. Diese Akten liessen auf die mutmassliche Einrichtung und den Betrieb von „schwarzen Kassen“ für einen französischen Industriekonzern schliessen; und bereits 2004 bestand die Verdachtslage, dass Korruption im Spiel sei.

In der Folgezeit konzentrierten sich die Untersuchungen vorwiegend auf diesen Sachverhaltskomplex. Im Rahmen der Voruntersuchung des eidgenössischen Untersuchungsrichters (ab 15. März 2004) wurden vor allem die Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit Geschäften des Industriekonzerns sowie die diesbezüglichen Handlungen von H. abgeklärt.

Die Untersuchungen brachten zutage, dass der Angeklagte Gelder des Industriekonzerns zur Äufnung von schwarzen Kassen verschoben und für den Industriekonzern hohe Geldbeträge auf Konten von Offshore-Gesellschaften verwaltet hatte. Gegenüber den Banken wurde dabei eine falsche wirtschaftliche Berechtigung an den Geldern deklariert. Auf Anweisung von Vertretern des Konzerns wurden die Gelder in der Folge ihrer Endbestimmung zugeführt. Sie dienten vornehmlich dem Zweck der Bestechung zur Akquisition und Realisierung von Projekten im Ausland. Unter den Endbegünstigten der ausgerichteten Zahlungen hatte es auch Amtsträger, die für die Vergabe von Aufträgen zuständig waren. Um die Herkunft der Korruptionsgelder zu verschleiern, schleuste H. diese über die Konten zwischengeschalteter Offshore-Gesellschaften und operierte dabei auch mit fingierten Verträgen und Rechnungen.

Die BA kommt zum Schluss, dass diese Vorgänge von strafrechtlicher Relevanz sind und einer gerichtlichen Beurteilung bedürfen. Deshalb klagt sie H. an wegen Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) und ungetreuer Geschäftsbesorgung in Bezug auf das Ausschleusung von Geldern aus dem Industriekonzern in „schwarze Kassen“ (Art. 158 StGB). H. wird zudem angeklagt wegen qualifizierter Geldwäscherei bezüglich der aus dem Industriekonzern ausgeschleusten Vermögenswerte, der vermeintlichen Drogengelder des verdeckten Ermittlers und der Korruptionsgelder (Art. 305bis Ziff. 2 StGB). Weiter muss H. sich für den ihm gegenüber erhobenen Vorwurf der Bestechung fremder Amtsträger vor Gericht verantworten (Art. 322septies StGB).

Für den Angeklagten gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung. Mit Einreichung der Anklageschrift geht die Zuständigkeit für die Information der Medien auf das Bundesstrafgericht in Bellinzona über.


Adresse für Rückfragen

Kontakt/Rückfragen ab 13.00 Uhr:
Medien- und Kommunikationsdienst BA, +41 (0)31 324 32 40, info@ba.admin.ch



Herausgeber

Bundesanwaltschaft
http://www.ba.admin.ch/ba/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-32985.html