Neue Kernkraftwerke: Genügend Zeit für kantonale Stellungnahmen und Volksabstimmungen

Bern, 21.05.2010 - Die Kantone haben im laufenden Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke genügend Zeit, um ihre Stellungnahmen zu verfassen und allfällige obligatorische oder fakultative Volksabstimmungen durchzuführen. Der bestehende Zeitplan des Verfahrens stellt sicher, dass die kantonalen Voten im Entscheid des Bundesrats, der voraussichtlich Mitte 2012 erfolgt, berücksichtigt werden können. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat deshalb eine vom Kanton Bern beantragte formelle Fristverlängerung für die kantonalen Stellungnahmen abgelehnt.

Im Rahmen des laufenden Rahmenbewilligungsverfahrens für die geplanten Kernkraftwerke der Elektrizitätsunternehmen Alpiq, Axpo und BKW an den Standorten Mühleberg, Beznau und im solothurnischen Niederamt wird Anfang 2011 eine Anhörung der Kantone durchgeführt. Einzelne Kantone werden  zu ihren Stellungnahmen obligatorische oder fakultative Referendumsabstimmungen durchführen. Mitte April 2010 hatte der Kanton Bern beim UVEK dafür eine Fristverlängerung von mindestens drei Monaten beantragt. Diese sei zudem für alle Kantone einheitlich festzulegen.

Das UVEK hat den Antrag des Kantons Bern eingehend geprüft und nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Justiz abgelehnt. Der Kanton Bern wurde mit Schreiben vom 18. Mai 2010 darüber informiert. Demnach bleibt der bisherige Zeitplan, der den Kantonen bereits Mitte März 2010 vorgestellt wurde, unverändert gültig:

  1. Alle Kantone haben die vollständigen, von den Projektanten Alpiq, Axpo und BKW überarbeiteten Gesuchsunterlagen Ende Oktober 2009 erhalten.
  2. Das Sicherheitsgutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates (ENSI) liegt Ende Oktober 2010 vor. Es wird den Kantonen umgehend zugestellt, so dass diese dann bereits mit der Redaktion ihrer Stellungnahme in Bezug auf die nukleare Sicherheit beginnen können.
  3. Die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) als "Second Opinion" folgt im Dezember 2010.
  4. Alle Kantone reichen ihre regierungsrätlichen Stellungnahmen, inklusive der Stellungnahmen der kantonalen Fachstellen bis Ende März 2011 ein. Nötigenfalls machen sie dabei den Vorbehalt der noch ausstehenden parlamentarischen Beratung und eines allfälligen Referendums geltend.
  5. Diese Stellungnahmen werden vom Juni bis August 2011 öffentlich aufgelegt.
  6. Die Kantone führen die parlamentarische Beratung und/oder ihre kantonalen Volksabstimmungen durch. Das UVEK hat den Kantonen empfohlen, diese Abstimmungen möglichst am gleichen Wochenende durchzuführen.
  7. Nach der parlamentarischer Beratung und/oder der Referendumsabstimmung reichen die Kantone ihre definitiven Stellungnahmen ein. Diese werden Ende 2011/Anfang 2012 separat öffentlich aufgelegt.
  8. Der Bundesrat entscheidet Mitte 2012 über die Rahmenbewilligungsgesuche.

Damit ist sichergestellt, dass einerseits der im Interesse einer speditiven Verfahrensabwicklung aufgestellte Zeitplan für das Rahmenbewilligungsverfahren eingehalten und anderseits die Resultate der kantonalen Volksabstimmungen im Entscheid des Bundesrats berücksichtigt werden können.


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Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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