Radioaktive Abfälle: Provisorische Standortregionen mit 202 Gemeinden festgelegt

Bern, 28.05.2010 - Im laufenden Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle hat das Bundesamt für Energie BFE die provisorischen Standortregionen festgelegt. Sie umfassen Gemeinden, die entweder durch ihre Geologie, durch oberirdische Bauten der künftigen geologischen Tiefenlager oder durch ihre Nähe zu den unmittelbar betroffenen Gebieten sowie durch zusätzliche raumplanerische, wirtschaftliche oder soziale Gegebenheiten besonders betroffen sind oder sein könnten. Die provisorischen Standortregionen wurden unter Einbezug der Standortkantone, der Startteams der bereits organisierten Gemeinden in den provisorischen Planungsperimetern sowie den angrenzenden deutschen Landkreisen festgelegt.

6 Standortregionen mit 202 Gemeinden

Im Hinblick auf Etappe 2 (Mitte 2011 bis 2014/15) muss festgelegt werden, welche Gemeinden zusammen eine „Standortregion" bilden. Diese Gemeinden werden in Etappe 2 in das Mitwirkungsverfahren, die so genannte regionale Partizipation, einbezogen. Gemäss Sachplan geologische Tiefenlager setzt sich eine „Standortregion" zusammen aus:

  1. den Gemeinden, die ganz oder teilweise über einem geologischen Standortgebiet liegen. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hatte am 6. November 2008 die sechs geologischen Standortgebiete Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg aufgrund ihrer geologischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften vorgeschlagen (siehe Medienmitteilung vom 06.11.2008).
  2. den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Planungsperimeter liegen. In diesen Gemeinden könnten einmal oberirdische Bauten und Anlagen der Tiefenlager gebaut werden. Die provisorischen Planungsperimeter wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland aufgrund raumplanerischer Kriterien festgelegt und am 10. Dezember 2009 bekannt gegeben (siehe Medienmitteilung vom 10.12.2009).
  3. den Gemeinden, die direkt an Gemeinden im Planungsperimeter angrenzen und zusätzlich eine besondere Betroffenheit aufweisen. Beispielsweise sind sie wirtschaftlich oder touristisch eng mit den Standortgemeinden verbunden. Aufgrund solcher Beziehungen wurden 39 Gemeinden identifiziert, davon 27 in der Schweiz und 12 in Deutschland. 8 der so identifizierten Schweizer Gemeinden liegen im Planungsperimeter einer der sechs potenziellen Standortgebiete (Punkt 2).

Mit der Festlegung der provisorischen Standortregionen ist heute ein weiterer wichtiger Schritt in der laufenden Etappe 1 der Standortsuche erfolgt. Damit stehen die provisorischen Standortregionen für Etappe 2 fest. Sie werden von insgesamt 202 Gemeinden gebildet, davon 190 in der Schweiz und 12 in Deutschland (Listen der Gemeinden für jede der sechs Standortregionen: siehe Faktenblatt). All diese Gemeinden werden ab 2011 in die regionale Partizipation in Etappe 2 eingebunden. Ausserdem wird der deutsche Landkreis Schwarzwald-Baar in Etappe 2 in den Regionalkonferenzen der Standortregionen Zürcher Weinland und Südranden direkt vertreten sein und dort die Interessen seiner Gemeinden vertreten.

Der Aufbau der regionalen Partizipation in den Standortregionen hat mit der Bildung spezieller Arbeitsgruppen, den so genannten Startteams, bereits begonnen. In den Startteams der vier grenznahen Standortgebiete Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren und Bözberg) sind die deutschen Gemeinden vertreten.

Sachplan geologische Tiefenlager

Im April 2008 verabschiedete der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager. Darin sind Verfahren und Kriterien für die Standortsuche festgelegt. Das Auswahlverfahren wird demnach in drei Etappen durchgeführt, die innert 10-12 Jahren zu Standorten für ein Lager  für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA), für ein Lager für hochradioaktive Abfälle (HAA) oder für ein Kombilager für beide Abfalltypen führen sollen. Der Sachplan legt fest, in welcher Etappe welche Untersuchungen (z.B. sozioökonomische Studien oder Umweltverträglichkeitsprüfungen) durchgeführt werden müssen. Oberstes Ziel ist dabei stets die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt. In Etappe 1 der Standortsuche wird vorerst nur die sicherheitstechnische Eignung der sechs potenziellen Standortgebiete Südranden, Zürcher Weinland, Nördlich Lägeren, Bözberg, Jura-Südfuss und Wellenberg betrachtet. Erst in Etappe 2, von Mitte 2011 bis 2014/15, werden auch sozioökonomische und ökologische Kriterien in die Beurteilung einbezogen.

Die laufende Etappe 1 ist weit fortgeschritten: Es liegen alle sicherheitstechnischen Gutachten vor, die provisorischen Standortregionen sind festgelegt ebenso wie die Methodik für die in Etappe 2 durchzuführenden sozioökonomischen-ökologischen Studien. Das Bundesamt für Energie BFE bereitet die vorliegenden Unterlagen nun für eine dreimonatige Anhörung vor, die im Spätsommer 2010 gestartet wird. Kantone, Nachbarstaaten, Parteien und Organisationen erhalten so Gelegenheit, sich unter anderem zu den Vorschlägen der Nagra und den Behördengutachten zu äussern. Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2011 entscheiden, welche Standortgebiete definitiv im Sachplan aufgenommen und damit im weiteren Auswahlverfahren verbleiben.

Weitere Informationen: www.radioaktiveabfaelle.ch > Standortsuche für geologische Tiefenlager


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