Projekt "BA 2011": Arbeiten aufgenommen

Bern, 29.06.2010 - Mit dem Inkrafttreten des neuen Strafbehördenorganisationsgesetzes des Bundes (StBOG) und der neuen schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) per 1. Januar 2011 wird die Bundesanwaltschaft (BA) aus den bisherigen Strukturen innerhalb des EJPD und der Bundesverwaltung herausgelöst. Gleichzeitig wird die Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde übertragen. Dies bedarf einer sorgfältigen und umsichtigen Planung sowie einer zeitgerechten Realisierung; die Strafverfolgung darf in ihrer Arbeit nicht unterbrochen werden. Die entsprechende Projektorganisation hat ihre Arbeiten aufgenommen, das Projekt "BA 2011" ist auf Kurs.

Am 1. Januar 2011 treten sowohl die Eidg. Strafprozessordnung (StPO) als auch das Strafbehördenorganisationsgesetz des Bundes (StBOG) in Kraft. Dies hat eine neue organisatorische Eingliederung der Bundesanwaltschaft zur Folge.

Das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt wird aufgehoben und in die Bundesanwaltschaft integriert. Gleichzeitig wird die bisher geteilte Aufsicht (EJPD: administrativ und Bundesstrafgericht: fachlich) aufgehoben und neu einer von der Bundesversammlung gewählten Aufsichtsbehörde übertragen. Die Bundesversammlung wird die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft und ihre Aufsichtsbehörde ausüben.

Im Auftrag der Vorsteherin des EJPD wird die Überführung der Bundesanwaltschaft in die neuen Strukturen als Projekt geführt. Die Projektverantwortung liegt bei Bundesanwalt Dr. Erwin Beyeler. Die Projektorganisation wird von Urs von Daeniken geleitet. Das Projekt startete offiziell am 17. Mai 2010 und die Projektarbeiten kommen wie geplant voran.


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Walburga Bur, Medien- und Kommunikationsdienst BA, Tel. +41 (0)31 324 32 40


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