Bund erteilt Bewilligung für Höchstspannungsleitung Chamoson-Chippis

Bern, 01.07.2010 - Das Bundesamt für Energie BFE hat der Alpiq Netz AG die Plangenehmigung für den Neubau der Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis (Kanton Wallis) erteilt. Die rund 28 Kilometer lange 380 kV-Leitung kann demnach vollständig als Freileitung realisiert werden.

Das Wallis ist heute ab Chamoson nur in Richtung Westen (Chamoson - Genf) an das nationale und internationale 380-Kilovolt-Netz angeschlossen. Mit der Leitung von Chamoson nach Mörel und Ulrichen soll die Anbindung nach Osten erfolgen und dadurch eine seit vielen Jahren bestehende Lücke im Höchstspannungsnetz geschlossen werden. 2009 hatte der Bundesrat diese Leitung als Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes festgelegt und dadurch ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit bestätigt (siehe Medienmitteilung UVEK vom 6. März 2009). Sie erhöht nicht nur die Versorgungssicherheit in der Westschweiz, sondern ermöglicht auch den Abtransport der zusätzlichen Stromproduktion aus den neuen Walliser Kraftwerken (Nant de Drance, Cleuson-Dixence).

Teil dieser neuen Leitung bildet der rund 28 Kilometer lange Abschnitt zwischen Chamoson und Chippis mit einer Übertragungsleistung von insgesamt 4 000 Megawatt. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat die im Juni 2002 von der damaligen EOS, heute Alpiq Netz AG, eingereichten Pläne einschliesslich der seither im Rahmen des Bewilligungsverfahrens vorgenommenen Projektmodifikationen genehmigt. Gemäss der vom BFE erteilten Verfügung kann die Alpiq Netz AG die Leitung zwischen Chamoson und Chippis auf der gesamten Strecke als Freileitung realisieren. Gegen die Verfügung des BFE kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Keine Verlegung der Leitung in den Boden

Gegen die neue Hochspannungsleitung sind im Verlaufe des Bewilligungsverfahrens zahlreiche Einsprachen eingegangen. Gefordert wurde die Verlegung der Leitung in den Boden - auf der ganzen Länge oder in Teilabschnitten - oder andere Korridore für die Freileitung.

Die Projektantin Alpiq Netz AG prüfte die technischen Möglichkeiten einer Erdverlegung der Leitung und holte dafür Offerten bei spezialisierten Unternehmen ein. Es zeigte sich dabei, dass die Kosten für die Erdverlegung der 4 000 Megawatt-Leitung je nach Beschaffenheit des Bodens mindestens 11 mal höher liegen als die Kosten einer Freileitung. Diese Resultate wurden durch ein vom BFE in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt.

Das BFE hat die verschiedenen Interessen gegeneinander abgewogen und erachtet weder die Erdverlegung der gesamten Leitung noch eine teilweise Verlegung in den Boden als gerechtfertigt. Die Leitung kann von der Alpiq Netz AG demnach vollständig als Freileitung realisiert werden. Das im Bewilligungsverfahren ebenfalls konsultierte Bundesamt für Umwelt (BAFU) teilt diese Beurteilung des BFE.

Salins

Zu Diskussionen Anlass gab der geplante Leitungskorridor um die Gemeinde Salins. Die von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen Varianten wurden geprüft. Sie wurden aber abgelehnt, da sie gegenüber der projektierten Trasse eine Verschlechterung darstellen. Auch aus gesundheitlicher Sicht spricht nichts gegen den geplanten Korridor, da die Grenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) auf dem gesamten Gemeindegebiet von Salins eingehalten werden. Das BFE lehnt eine Verlegung der Leitung nach Norden oder Süden ab und genehmigt die geplante Linienführung.

Demontage der alten Leitungen

Die neue Höchstspannungsleitung ersetzt eine bestehende 220 kV-Leitung und bündelt auf ihren Masten zudem mehrere bestehende Leitungen, unter anderem zwei 132 kV-Leitungen der SBB. Dadurch können rund 58 km Hochspannungsleitungen und rund 190 Masten innerhalb von spätestens 4 Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Leitung demontiert werden.

Ökologische Ersatzmassnahmen

Die Alpiq Netz AG ist verpflichtet, verschiedene Kompensationsmassnahmen (Wald-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen) zu realisieren. Einige dieser Massnahmen müssen von der Alpiq möglichst bald und unter Einbezug der betroffenen Akteure noch im Detail definiert und die Zustimmung für deren Umsetzung eingeholt werden.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11


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