Zuschlag für grünen Strom weiterhin 0,45 Rappen pro Kilowattstunde

Bern, 07.07.2010 - Für die Förderung der grünen Stromproduktion bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten auch im Jahr 2011 einen Zuschlag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde Strom. Dies hat das Bundesamt für Energie heute entschieden.

Zur Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien und der weiteren Fördermassnahmen des revidierten Energiegesetzes wird seit dem 1. Januar 2009 auf jede verbrauchte Kilowattstunde ein Zuschlag erhoben. Dieser darf gemäss Energiegesetz (Artikel 15b Absatz 4) maximal 0,6 Rappen betragen und wird jährlich vom Bundesamt für Energie bedarfsgerecht festgelegt. In den Jahren 2009 und 2010 betrug dieser Zuschlag 0,45 Rappen pro Kilowattstunde.

Das Bundesamt für Energie hat heute entschieden, dass der Zuschlag auch im Jahr 2011 unverändert bei 0,45 Rappen pro Kilowattstunde verbleibt. Er muss nicht erhöht werden, weil im nächsten Jahr weniger realisierte Projekte mit positivem KEV-Bescheid ihren Betrieb aufnehmen und Strom ins Netz einspeisen werden als in den Anmeldungen in Aussicht gestellt. Viele Projekte sind in ihrer Realisierung verspätet: Sie werden erst ab 2012 ans Netz gehen und dafür KEV-Gelder erhalten.

Beim gleich bleibenden Zuschlag von Zuschlag 0,45 Rappen pro Kilowattstunde stehen 2011 für die Finanzierung aller Massnahmen des Energiegesetzes rund 256.5 Millionen Schweizer Franken zur Verfügung. Davon entfallen rund 30 Millionen Franken auf die Mehrkostenfinanzierung (so genannter 15-Räppler) gemäss Artikel 28a des revidierten Energiegesetzes. Die kostendeckende Einspeisevergütung beansprucht 2011 rund 175 Millionen Franken. Die restliche Summe fliesst in Rückstellungen für die Risikoabsicherung von Geothermie-Projekten (Energiegesetz, Artikel 15a), in Reserven für die Rückerstattungen an Grossverbraucher (Energieverordnung, Artikel 3l) sowie in wettbewerbliche Ausschreibungen (Energiegesetz, Artikel 7a Absatz 3).

INFOBOX

Das Energiegesetz schreibt vor, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht werden muss. Das entspricht rund 10% des heutigen Stromverbrauchs (2009: 57,5 Milliarden Kilowattstunden). Das Energiegesetz enthält dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien.

Der maximale Zuschlag, der ab 2013 von 0,6 auf  0,9 Rappen angehoben wird, muss erst dann erhoben werden, wenn der grösste Teil der angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid gebaut sind, Strom ins Netz einspeisen und dafür ab dann die kostendeckende Einspeisevergütung erhalten. In den ersten drei Jahren seit Einführung der KEV (2009, 2010, 2011) reichten 0,45 Rappen aus, um die real anfallen Mehrkosten zu finanzieren, da noch nicht alle angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid gebaut sind und tatsächlich Strom ins Netz einspeisen. Beim Grossteil der Anlagen muss ab dem Zeitpunkt des positiven Bescheids mit einer Planungs- und Realisierungszeit von zwei und mehr Jahren gerechnet werden. Bis zum 1. Juni wurden 9'838 Anlagen für die KEV angemeldet. Davon haben 2'889 einen positiven Bescheid (1'880 davon sind bereits in Betrieb) und 6'809 stehen auf der Warteliste.


Adresse für Rückfragen

Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE, 031 322 56 02
Regula Petersen, Fachexpertin Kostendeckende Einspeisevergütung BFE, 031 322 56 54

Anfragen zu angemeldeten Projekten und zum Anmeldeverfahren richten Sie bitte an das Kundenzentrum der swissgrid AG, Tel. 0848 014 014, info@swissgrid.ch



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