Blitzstart für die Kostendeckende Einspeisevergütung

Bern, 07.07.2010 - Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien hat einen Blitzstart hingelegt: 2009, im ersten operativen Jahr, waren schon 1'810 Anlagen in Betrieb und haben 390 Millionen Kilowattstunden Strom produziert und ins Netz geliefert. Dafür haben sie rund 45 Millionen Franken aus dem KEV-Förderfonds kassiert. Weitere rund 1'000 Anlagen haben einen positiven Bescheid erhalten. Sobald sie gebaut sind und Strom ins Netz einspeisen haben auch sie Anspruch auf die KEV. Dies geht aus der heute publizierten "Jahresrechnung 2009 der Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung" hervor.

Zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien hat das Parlament 2007 die Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) beschlossen. Seit dem 1. Januar 2009 zahlt jede/r Schweizer Stromkonsument/in dafür einen Zuschlag von maximal 0,6 Rappen auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Dieses Maximum wird heute noch nicht ausgeschöpft: Tatsächlich beträgt der Zuschlag heute erst 0,45 Rappen, da viele der angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid erst noch gebaut werden müssen. Erst wenn sie Strom produzieren und ins Netz liefern, haben sie Anspruch auf Auszahlung der KEV. Wenn alle angemeldeten Anlagen mit positivem Bescheid tatsächlich gebaut werden und ihren Strom ins Netz einspeisen, sind die finanziellen Mittel der KEV ausgeschöpft, und es könnten keine zusätzlichen Anlagen gefördert werden. Die rund 5'700 Projekte, die per Ende 2009 auf der KEV-Warteliste standen, hätten damit keine Chance, je einen positiven Bescheid zu erhalten. Das Parlament hat deshalb Ende Juni 2010 eine Revision des Energiegesetzes beschlossen, die eine Erhöhung des Zuschlags auf maximal 0,9 Rappen/kWh ab dem Jahr 2013 vorsieht.

250 Millionen Franken Einnahmen im Jahr 2009

2009 betrug der tatsächliche KEV-Zuschlag 0,45 Rappen/kWh. Beim für die KEV massgeblichen Landesverbrauch von 55.3 Milliarden kWh ergaben sich daraus Einnahmen von rund 250 Millionen Franken. Diese Gesamtsumme steht jedoch nicht nur für die KEV zur Verfügung. Es müssen daraus gemäss Energiegesetz auch die Mehrkostenfinanzierung, die Risikobürgschaften für Geothermieprojekte, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Ausgleichsenergie und die Wettbewerblichen Ausschreibungen zum Stromsparen abgegolten werden.

Fonds wird von "Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung" verwaltet

Der Bund hat die nationale Netzgesellschaft swissgrid AG nicht nur mit der Abwicklung der Gesuche für die KEV, sondern auch mit der Verwaltung des KEV-Zuschlags beauftragt. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Mittel korrekt entgegengenommen und an die Produzenten des grünen Stroms ausbezahlt werden. Um diese Abläufe transparent und nachvollziehbar abzuwickeln, hat die swissgrid AG die "Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung" mit Sitz im aargauischen Frick gegründet. Es handelt sich um eine selbständige Stiftung nach Art. 80 ff. ZGB.

Viele Anmeldungen, lange Warteliste

Per Ende 2009 waren 8'894 Anmeldungen für die KEV eingegangen. 2'842 Anlagen erhielten einen positiven Bescheid, die restlichen Anmeldungen waren entweder unvollständig und damit ungültig oder mussten auf die Warteliste (5'681 Anlagen) gesetzt werden. Von den 2'842 Anlagen mit positivem Bescheid waren per Ende 2009 bereits 1'810 in Betrieb. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle der weiteren rund 1'000 Anlagen mit positivem Bescheid auch tatsächlich gebaut werden, da ein positiver Bescheid keine Baubewilligung darstellt. Die Projekte müssen dennoch alle gesetzlich vorgesehenen kantonalen und kommunalen Bewilligungsverfahren durchlaufen. Einige werden dabei an den Auflagen des Umweltschutzes oder der Raumplanung scheitern.

KEV nur für Differenz zwischen Vergütungstarif und Marktpreis

Mit den Fondsgeldern wird jeweils nur die Differenz zwischen dem Marktpreis und den in der Energieverordnung festgelegten Vergütungssätzen (je nach Technologie unterschiedlich) gedeckt. Wenn der Marktpreis sinkt, muss aus dem KEV-Fonds also eine höhere Summe an die Produzenten ausbezahlt werden. Wenn der Marktpreis steigt, ist diese Summe kleiner. 2009 ist der Marktpreis massiv gesunken, und die ausbezahlten Mittel sind entsprechend gestiegen. Zwar hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen Anlagen: Für sie bleibt der Vergütungssatz über ihre Lebensdauer gleich. Da die Schwankungen des Marktpreises aber die Gesamtsumme der Auszahlungen aus dem KEV-Fonds beeinflusst, muss dies bereits bei der Vergabe von positiven Bescheiden, also der Bewirtschaftung der Gesamtfördersumme (Gesamtdeckel) - berücksichtigt werden.

2009 lieferten die bereits produzierenden Anlagen rund 390 Millionen Kilowattstunden erneuerbaren Strom ins Netz. Dafür hatten sie gemäss Energieverordnung Anspruch auf kostendeckende Vergütungen von insgesamt 77.1 Millionen Franken. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Energie (zum Marktpreis) brachte 31.8 Millionen Franken. Damit mussten den Produzenten aus dem KEV-Fonds effektiv noch 45.3 Millionen Franken zur Deckung der Differenz zwischen Marktpreis und Vergütungssatz ausbezahlt werden.

Mehrkostenfinanzierung

Die Mehrkostenfinanzierung (MKF) ist das Vorgängermodell der KEV. Sie garantierte den Produzenten von erneuerbarem Strom einen einheitlichen Abnahmepreis von 15 Rappen/kWh (so genannter "15 Räppler"). Anlagen, die vor 2006 in Betrieb gingen verbleiben noch bis zum Ablauf der vereinbarten Vergütungsdauer im MKF-System, werden aber seit 2009 finanziell über den KEV-Fonds abgewickelt. Anlagen, die nach dem 1.1.2006 in Betrieb gegangen sind, konnten regulär ins KEV-System wechseln. 2009 waren noch 1'583 Anlagen im MKF-System. Sie produzierten gesamthaft 397 Millionen kWh Strom. Dafür wurden Mehrkosten von total 30.5 Millionen Franken vergütet.

Wettbewerbliche Ausschreibungen

Mit der Revision des Energiegesetzes hat das Parlament 2007 auch die Einführung von so genannten Wettbewerblichen Ausschreibungen beschlossen. Mit diesem neuen Instrument zur Förderung der Effizienz im Strombereich werden Projekte und Programme unterstützt, die möglichst kostengünstig zum sparsameren Stromverbrauch im Industrie- und Dienstleistungsbereich und in den Haushalten beitragen. Die ersten Ausschreibungen erfolgten im März 2010. Im Berichtsjahr 2009 gab es daher noch keine Auszahlungen.

Bürgschaften zur Risikoabsicherung von Geothermieprojekten

2009 wurden keine Gesuche zur Übernahme solcher Bürgschaften eingereicht. Es wurden jedoch erste Rückstellungen für künftige Gesuche gemacht.

Die Jahresrechnung 2009 der Stiftung Kostendeckende Einspeisevergütung steht unter www.stiftung-kev.ch zur Verfügung.


Adresse für Rückfragen

Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE, 031 322 56 02
Regula Petersen, Fachexpertin Kostendeckende Einspeisevergütung BFE, 031 322 56 54



Herausgeber

Bundesamt für Energie
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