Versuchtes Tötungsdelikt mit Sprengstoff in Zürich-Höngg kommt vor Gericht

Bern, 03.08.2010 - Im Falle eines versuchten Sprengstoffanschlags in Zürich-Höngg ist die Strafuntersuchung abgeschlossen. Die Bundesanwaltschaft (BA) erhebt jetzt Anklage gegen zwei Personen. Sie müssen sich wegen versuchten Mordes vor dem Bundesstrafgericht verantworten.

Am 17. Dezember 2006 wurde in Zürich-Höngg unter einem parkierten Personenwagen eine funktionsfähige Sprengvorrichtung entdeckt. Der Sprengsatz, der u.a. aus 429 Gramm Sprengstoff und einem Mobiltelefon als Fernzünder bestand, konnte rechtzeitig entschärft werden.

Der geplante Anschlag galt einer in Zürich lebenden Person. Die Explosion des Sprengsatzes hätte für Personen im Fahrzeug oder in dessen naher Umgebung den Tod oder schwere Verletzungen zur Folge haben können.

Die Anklage der BA lautet auf versuchten Mord (Art. 112 des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB) und Gefährdung durch Sprengstoff in verbrecherischer Absicht (Art. 224 StGB) und Gehilfenschaft dazu. Für die beiden Angeklagten gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Anklageschrift wurde am 30. Juli beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht. Damit geht die Zuständigkeit für die Information der Medien auf das Bundesstrafgericht in Bellinzona über.


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