Sanierung Restwasserstrecke Rheinau - Dotierversuche gestartet

Bern, 01.03.2006 - Im Hinblick auf die bevorstehende Sanierung der Restwasserstrecke beim Grenzkraftwerk Rheinau werden am 1. und 2. März 2006 Versuche mit verschiedenen Dotierwassermengen durchgeführt. Sie sollen eine genauere Beurteilung der Auswirkungen einer grösseren Restwassermenge auf Landschaft, Uferlinie und Strömungsbedingungen ermöglichen. Während der Versuche kann eine teilweise massive Absenkung des Wasserpegels in der Rheinschlaufe um die Halbinsel Au beobachtet werden.

Das Grenzkraftwerk Rheinau wurde im Jahr 1957 mit einer Konzession für 80 Jahre in Betrieb genommen. Durch die Ableitung des Nutzwassers für die Stromproduktion durch einen Unterwasserstollen, entstand eine rund 2.5 Kilometer lange Restwasserstrecke um die Halbinsel Au, in welche gemäss Konzession eine minimale Dotierwassermenge von 5 Kubikmetern Wasser pro Sekunde (m3/s) abgegeben wird.

Durch die verminderte Wasserführung ist die Restwasserstrecke bei Rheinau besonders stark von ökologischen Problemen betroffen, die nach Massgabe des schweizerischen Gewässerschutzgesetzes bis spätestens 2012 behoben werden müssen.

Eine ökologische Grobbeurteilung und erste Sanierungsvorschläge wurden Behörden und Medien bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Demnach sollen die Restwassermengen künftig saisonabhängig von heute 5 m3/s auf 20 m3/s bis 40 m3/s erhöht werden und gleichzeitig das untere Hilfswehr voll und das obere Hilfswehr zur Hälfte abgesenkt werden. Damit würde sich die Fliessgeschwindigkeit des Wassers erhöhen und so bessere Strömungsverhältnisse für Flussfische bieten. Zudem würden Uferzonen durch die natürlichen Pegelschwankungen zeitweise frei gelegt. Die Fischwanderung könnte durch eine Rampe beim unteren und durch einen Fischpass beim oberen Hilfswehr verbessert werden.

Mit den heute gestarteten Dotierversuchen sollen die durch Computersimulationen gewonnenen Berichtsdaten und Sanierungsvorschläge im Massstab 1:1 überprüft werden. Die Versuche mit Dotierungen von 20 m3/s, 40 m3/s, 60 m3/s und 80 m3/s werden insbesondere eine genauere Beurteilung der landschaftlichen Auswirkungen, der Benetzungs- und Strömungsbedingungen, der Wassertiefenverhältnisse sowie der allfällig zu treffenden Massnahmen ermöglichen.

Während der Versuche kann der Wasserstand in der Restwasserstrecke teilweise massiv absinken. Bevölkerung, Bootsbesitzer und Schifffahrtsbetreiber wurden deshalb rechtzeitig über die Versuche und die möglichen Auswirkungen informiert. Mit weiteren Risiken wie Hangrutschungen und Ufererosionen wird aufgrund der getroffenen Abklärungen nicht gerechnet. Dennoch erfolgt während der Versuche eine genaue Beobachtung bestimmter Gebiete und es besteht ein Notfallkonzept.

Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird das Bundesamt für Energie BFE den Sanierungsumfang festlegen, der den unterschiedlichen Bedürfnisse des Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Bootsbesitzer, der gewerblichen Schifffahrt sowie des Kraftwerkbetreibers Rechnung tragen muss. Der definitive Entscheid und der Erlass der Sanierungsverfügung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2007 durch den Vorsteher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK. Nach Rechtskraft der Verfügung müssen die Massnahmen bis 2012 umgesetzt werden.


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