Bundesrat bestätigt Ausweitung des Verhandlungsmandats für ein Energieabkommen mit der EU

Bern, 17.09.2010 - Der Bundesrat hat heute das Verhandlungsmandat für den Abschluss eines Energieabkommens mit der Europäischen Union definitiv verabschiedet. Er erweitert damit das bestehende Verhandlungsmandat, auf dessen Grundlage die Schweiz mit der EU seit 2007 Verhandlungen über ein Stromabkommen führt. Das erweiterte Mandat berücksichtigt die aktuellen Rechtsentwicklungen in der EU, unter anderem das dritte europäische Energiebinnenmarktpaket, und zielt langfristig auf ein umfassendes Energieabkommen mit der EU ab.

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2010 eine Ausweitung des Verhandlungsmandats beschlossen (siehe Medienmitteilung vom 12. Mai 2010) unter Vorbehalt der Ergebnisse der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte sowie der Kantone. Der Bundesrat hat auf der Basis der eingegangenen Stellungnahmen nun definitiv entschieden, die Verhandlungen auf der Grundlage des dritten EU-Energiebinnenmarktpakets und unter Einbezug der Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RES-Richtlinie) fortzusetzen.

Dank des erweiterten Mandats kann die Schweizer Verhandlungsdelegation nun einerseits den Verhandlungsabschluss im Strombereich prioritär voranbringen. Neben den bisherigen Verhandlungszielen (Versorgungssicherheit und gegenseitiger Marktzugang) soll dabei nun auch der Zugang der Schweiz zu den im Rahmen des dritten Energiebinnenmarktpakets geschaffenen EU-Organisationen ermöglicht werden. Diese übernehmen ihre neuen Aufgaben bereits ab März 2011.

Andererseits schafft das erweiterte Mandat die Möglichkeit, die Richtlinie zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RES-Richtlinie) in die Verhandlungen einzubeziehen.  Diese ermöglicht der Schweiz, sich im Bereich der erneuerbaren Energien europaweit zu vernetzen und zu positionieren, was der Schweizer Strom- und Cleantech-Branche neue Geschäftsfelder eröffnen kann. Gestützt auf diese Richtlinie müsste die Schweiz ein nationales Ziel für den Anteil von Strom, Wärmeenergie und Treibstoffen aus erneuerbaren Quellen am Brutto-Endenergieverbrauch bis 2020 festlegen. Dieses Ziel muss wirtschaftlich tragbar sein und die Vorleistungen der Schweiz und ihre nationalen Besonderheiten angemessen berücksichtigen. Vor der Ratifizierung wird das Parlament über das ausgehandelte Abkommen - inkl. Zielwert - befinden können.

Langfristig soll das Abkommen im Rahmen neuer Verhandlungen erweitert werden können. Mögliche Erweiterungen betreffen beispielsweise die Bereich der Energieeffizienz (Harmonisierung der Verbrauchsvorschriften für Elektrogeräte), der Energietechnologien (SET-Plan), der Energieinfrastruktur sowie die Krisenbewältigungsmechanismen der EU bei der Gasversorgung.


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