Jahresberichte 2009 zu den Entsorgungs- und Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Bern, 17.09.2010 - Die von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds haben im Jahr 2009 ein erfreuliches Ergebnis erzielt. Beide Fonds weisen für das Berichtsjahr 2009 eine Anlagerendite von über 15% aus. Die Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie für die Stilllegung ausgedienter Kernanlagen zu decken.

Beide Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der heute die Jahresberichte und Jahresrechnungen genehmigt und die zuständige Kommission entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2009 insgesamt rund 4 Milliarden Franken.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die voraussichtlichen Entsorgungskosten belaufen sich auf rund 13.4 Milliarden Franken (Preisbasis 2006). Bis Ende 2009 haben die Entsorgungspflichtigen davon bereits rund 4.6 Milliarden Franken direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.4 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch 6.3 Milliarden Franken sichergestellt werden.

Ende 2009 betrug das angesammelte Fondskapital 2'702 Mio. Franken (2008: 2'308 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von +15.26% (2008: -21.78%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr 2009 einen Gewinn von rund 351 Mio. Franken aus (2008: Verlust von rund 649 Mio. Franken).

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.2 Milliarden Franken (Preisbasis 2006). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt.

Ende 2009 betrug das angesammelte Fondskapital 1'271 Mio. Franken (2008: 1'069 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von +15.54% (2008: -18.96%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr 2009 einen Gewinn von rund 165 Mio. Franken aus (2008: Verlust von rund 250 Mio. Franken).

Langfristiger Anlagehorizont

Die beiden Fonds sind auf einen langjährigen Anlagehorizont ausgerichtet. Im Gegensatz zu Pensionskassen, bei welchen Deckung und Liquidität jederzeit gewährleistet sein müssen, erfolgen Zahlungen aus den Fonds erst nach Ausserbetriebnahme der heute noch in Betrieb stehenden Kernkraftwerke. Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie die in die Fonds einzuzahlenden Beiträge werden alle fünf Jahre überprüft und neu festgelegt. Fällt das angesammelte Kapital aufgrund von Entwicklungen auf den Finanzmärkten unter eine von der Kommission bestimmte Bandbreite, werden die Jahresbeiträge während der Veranlagungsperiode neu festgelegt.

Die beiden Jahresberichte sind unter www.stilllegungsfonds.ch oder www.entsorgungsfonds.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-35181.html