Neue Massnahmen für energiesparende Gebäude

Bern, 03.11.2010 - Ein gesamtschweizerisch einheitlicher Gebäude-Energieausweis und mehr finanzielle Mittel für die Kantone für ihre Beratungsleistungen sowie die Aus- und Weiterbildung im Gebäudebereich. Diese neuen Instrumente für energiesparende Gebäude können dank der von der Bundesversammlung am 18. Juni 2010 beschlossenen Änderung des Energiegesetzes eingeführt werden. Das revidierte Energiegesetz wurde heute vom Bundesrat per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.

Die Änderung des Energiegesetzes setzt mehrere Anliegen des vom Bundesrat im Februar 2008 beschlossenen Aktionsplans Energieeffizienz um. Die neuen Instrumente sollen dazu beitragen, das grosse Energiesparpotenzial im Gebäudebereich zu erschliessen:

  1. Die Kantone werden verpflichtet, einen landesweit einheitlichen Gebäude-Energieausweises zu definieren. Der Ausweis informiert potenzielle Käufer/innen oder Mieter/innen über die Gesamteffizienz und den Wärme- und Stromverbrauch eines Gebäudes. Die Gesetzesrevision gewährleistet die Einheitlichkeit des Ausweises in allen Kantonen, allerdings nicht dessen Verbindlichkeit. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie den Gebäude-Energieausweis obligatorisch einführen wollen.
  2. Gerade im Gebäudebereich ist eine fachgerechte, neutrale Information und Beratung der Öffentlichkeit sowie eine gute Aus- und Weiterbildung der Fachleute besonders wichtig. Einen Teil dieser Aufgaben müssen die Kantone übernehmen. Die Gesetzesrevision bringt eine Erhöhung der Fördergelder, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen auszahlt, und gibt den Kantonen die Möglichkeit, diese Fördergelder neu auch für Information und Beratung sowie Aus- und Weiterbildung einzusetzen.


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