Anklageerhebung wegen Sprengstoff- und Branddelikten

Bern, 10.11.2010 - Die Bundesanwaltschaft (BA) erhebt vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona Anklage gegen einen Exponenten des Revolutionären Aufbaus Schweiz. Dem Angeklagten werden Sprengstoffdelikte und Brandstiftung im Raum Zürich zur Last gelegt.

Der Fall betrifft vor allem Anschläge mit unkonventionellen Spreng- oder Brandvorrichtungen (sog. USBV) auf Geschäftsliegenschaften im Raum Zürich. Diese wurden im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm (D) im Juni 2007 und zu Beginn des World Economic Forum WEF 2008 verübt. Im Nachgang an diese Vorgänge wurden anonyme Bekennerschreiben verschickt.

Der Angeklagte gehört dem Revolutionären Aufbau Schweiz (RAS) bzw. der Sektion Revolutionärer Aufbau Zürich (RAZ) an. Die Organisation ist international vernetzt, setzt sich auf eigenen Internetseiten für eine andere Gesellschaftsform ein und behält sich zur Erreichung ihrer Ziele die Verübung von Straftaten ausdrücklich vor.

Die Anklage der BA lautet vorderhand auf Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht (Art. 224 des Schweizerischen Strafgesetzbuches; StGB), Brandstiftung und versuchte Brandstiftung (Art. 221 StGB), Aufbewahren und Verbergen von Sprengstoffen (Art. 226 StGB). Für den Angeklagten gilt bis zur gerichtlichen Beurteilung die Unschuldsvermutung.

Die Anklageschrift wurde beim Bundesstrafgericht in Bellinzona eingereicht. Damit geht die Zuständigkeit für die Information der Medien auf das Bundesstrafgericht über.


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