Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen sinkt auf 2,75 Prozent

Grenchen, 01.12.2010 - Der hypothekarische Referenzzinssatz sinkt gegenüber der letztmaligen Bekanntgabe um 0,25 Prozentpunkte auf 2,75 Prozent. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert und betrug bisher 3,00 Prozent. Der Durchschnittszinssatz per 30. September 2010 ist gegenüber dem Vorquartal von 2,69 Prozent auf 2,65 Prozent gesunken. Dies hat zur Folge, dass auch der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz um 0,25 Prozentpunkte auf 2,75 Prozent sinkt. Der neue Referenzzinssatz gilt ab 2. Dezember 2010.

Ein neuer Referenzzinssatz resultiert, wenn der Durchschnittszinssatz für inländische Hypothekarforderungen gemessen am erstmals ermittelten Durchschnittszinssatz von 3,43 Prozent um jeweils 0,25 Prozentpunkte gestiegen oder gesunken ist. In diesem Falle kann der Mietzins im Rahmen der geltenden Überwälzungssätze erhöht werden oder er ist entsprechend herabzusetzen. Aufgrund der Veränderung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ist seit der letzten Bekanntgabe ein neuer Mietzinssenkungsanspruch entstanden. Zudem können Senkungs- oder Erhöhungsansprüche, die sich auf vorher entstandene Änderungen stützen, nach wie vor geltend gemacht werden.

Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. März 2011 vorgesehen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.


Adresse für Rückfragen

Cipriano Alvarez, BWO, Leiter Bereich Recht, Tel. 079 286 05 29



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