Rückerstattung von 20 Millionen Schweizer Franken an Taiwan

(Letzte Änderung 07.12.2010)

Bern, 07.12.2010 - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat dem Supreme Prosecutors Office in Taiwan einen Teil der in der Schweiz deponierten Vermögenswerte des in seinem Land wegen Korruption verurteilten ehemaligen taiwanesischen Präsidenten Chen Shui-bian herausgegeben. Die Rückerstattung der rund 20 Millionen Schweizer Franken zeugt einmal mehr vom festen Willen der Schweiz, sich dem Missbrauch ihres Finanzplatzes für kriminelle Zwecke entgegenzustellen und die Gelder kriminellen Ursprungs an die Geschädigten zurückzugeben. Das Schweizer Strafverfahren wird fortgesetzt mit dem Ziel, die Herkunft der restlichen blockierten Gelder zu bestimmen.

Die Bundesanwaltschaft führt seit 7. Januar 2008 ein Strafverfahren gegen den Sohn und die Schwiegertochter von Chen Shui-bian wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Der ehemalige taiwanesische Präsident und seine Gattin wurden ihrerseits kürzlich von den taiwanesischen Justizbehörden wegen Korruption zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt 19 Jahren verurteilt.

Im Rahmen des in der Schweiz geführten Strafverfahrens sowie des Vollzugs eines Rechtshilfeersuchens der taiwanesischen Justizbehörden wurden rund 37 Millionen Schweizer Franken beschlagnahmt.

Aufgrund der engen und effizienten Zusammenarbeit mit dem taiwanesischen Supreme Prosecutors Office konnte die Bundesanwaltschaft nun einen Teil der in der Schweiz deponierten und mutmasslich aus kriminellen Aktivitäten stammenden Gelder des ehemaligen taiwanesischen Präsidenten vorzeitig an die taiwanesischen Justizbehörden herausgeben. Die beteiligten Parteien haben sich der Rückgabe der rund 20 Millionen Schweizer Franken nicht widersetzt.

Die Bundesanwaltschaft setzt ihr Strafverfahren zwecks Bestimmung der Herkunft der restlichen in der Schweiz beschlagnahmten Vermögenswerte fort.


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