Verbrauchsvorschriften für Elektrogeräte: Bundesrat verlängert Übergangsregelung

Bern, 10.12.2010 - Für Haushaltgeräte, elektronische Geräte und Elektromotoren gelten seit 1. Januar 2010 neue oder verschärfte Vorschriften zum Stromverbrauch. Aufgrund einer Übergangsbestimmung dürfen Händler und Hersteller ihre Lagerbestände, die vor Ende 2009 importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden und den neuen Vorschriften noch nicht entsprechen, bis Ende 2010 verkaufen. Der Bundesrat hat nun entschieden, diese Übergangsbestimmung bis Ende 2011 zu verlängern. Die entsprechende Änderung der Energieverordnung tritt auf den 1.1.2011 in Kraft.

Am 24. Juni 2009 hatte der Bundesrat die strengeren Verbrauchsvorschriften im Rahmen einer Revision der Energieverordnung verabschiedet. Da sich in den Lagern der Schweizer Händler und Hersteller per 1. Januar 2010 noch nicht-konforme Lagerbestände mit einem Warenwert von über 100 Millionen Franken befanden, gewährte der Bundesrat eine Übergangsfrist für den Abverkauf dieser Geräte bis Ende 2010. Heute hat der Bundesrat entschieden, diese Übergangsregelung bis Ende 2011 zu verlängern. Damit ermöglicht er insbesondere dem Kleingewerbe den Verkauf allfälliger noch vorhandener, nicht-konformer Lagerbestände.


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