Transitgasleitung: Bund genehmigt Verlegung der Leitung bei Guttannen

Bern, 16.12.2010 - Die Transitgasleitung im Spreitlauigraben (Gemeinde Guttannen, Kanton Bern) wird verlegt. Das Bundesamt für Energie BFE hat die dafür nötige Bewilligung mit Notrecht in einem ausserordentlichen Verfahren erteilt. Die rasche Verlegung der bestehenden, durch Murgänge gefährdeten Leitung muss rasch erfolgen, da sonst die Gasversorgung Italiens im Winter 2011/2012 gefährdet wäre. Voraussichtlich noch im Dezember werden die Sanierungsarbeiten an den Schutzverbauungen abgeschlossen, so dass die bestehende Leitung ihren provisorischen Betrieb bis zur neuen Murgangsaison im Frühling 2011 aufnehmen kann.

Die bestehende Gasleitung der Transitgas AG wurde am 23. Juli 2010 nach heftigen Gewittern und Murgängen im Spreitlauigraben ausser Betrieb genommen. Seither arbeitet die Transitgas AG intensiv an kurz- und mittelfristigen Massnahmen, um die Gaslieferungen nach Italien möglichst rasch wieder gewährleisten zu können. Die zuständigen Behörden auf schweizerischer und italienischer Seite stehen seit Ende Juli in engem Kontakt und begleiten die entsprechenden Arbeiten (siehe Medienmitteilung vom 26. Oktober 2010).

Als kurzfristige Massnahme soll die bestehende Leitung wieder in Betrieb genommen werden. Dies ist voraussichtlich noch im Dezember möglich, sobald die dazu erforderliche Sanierungen der Schutzverbauungen (Hangsicherung) abgeschlossen sind und das Eidgenössische Rohrleitungsinspektorat grünes Licht zur Wiederinbetriebnahme gegeben hat. Der Fortschritt der Arbeiten ist allerdings wetterabhängig. Die Leitung kann dann solange in Betrieb bleiben, als keine Gefährdung durch neue Murgänge besteht.

Als mittelfristige Massnahme wird eine Verlegung der bestehenden Leitung realisiert. Die neue Leitung sieht die Querung der Aare unterhalb des Spreitlauigrabens vor, die Verlegung der Leitung auf der anderen Seite der Aare und schliesslich die Rückquerung der Aare oberhalb des Spreitlauigrabens. Das zuständige Bundesamt für Energie BFE hat die Bewilligung für den Bau dieser Leitungsverlegung auf Antrag des italienischen Ministero del Sviluppo Economico (Wirtschaftsministerium) mit Notrecht im Rahmen eines ausserordentlichen Verfahrens erteilt. Grund dafür ist, dass ohne die rasche Verlegung der Leitung, die voraussichtlich bis Mitte 2011 realisiert sein wird, die Gasversorgung Italiens im Winter 2011/12 gefährdet wäre. Über die Transitgasleitung fliessen rund 20% des italienischen Gasimports, ausserdem trägt sie über eine Stichleitung zu den Walliser Gasnetzen auch zur Versorgungssicherheit der Westschweiz bei.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Technische Fragen: Ruedi Wendelspiess, Leiter Eidgenössisches Rohrleitungsinspektorat, 079 207 66 79



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