Neue Kernkraftwerke: Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit

Brugg, 10.01.2011 - Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS hat die im November 2010 veröffentlichten Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI zu den drei Rahmenbewilligungsgesuchen für neue Kernkraftwerke in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn geprüft. Die KNS attestiert dem ENSI eine umfassende und detaillierte sicherheitstechnische Überprüfung der Gesuche. Sie stimmt den Ergebnissen des ENSI mehrheitlich zu oder erteilt zusätzliche Empfehlungen und Hinweise.

Die KNS hat die Gesuchsunterlagen und die im November 2010 publizierten ENSI-Gutachten (siehe Medienmitteilung vom 15.11.2010) geprüft. Die Ergebnisse hat sie in drei Stellungnahmen zuhanden des Bundesrats und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK festgehalten. Die KNS bestätigt, dass das ENSI die drei Gesuche umfassend und detailliert überprüft hat und in seinen Gutachten alle relevanten Standorteigenschaften und standortspezifischen Gefährdungen angesprochen hat. Nach Auffassung der KNS liegen mit den Gutachten des ENSI und den Stellungnahmen der KNS ausreichende Informationen zur nuklearen Sicherheit vor, um über die Erteilung der Rahmenbewilligungen entscheiden zu können.

Die KNS unterstützt die Beurteilungen des ENSI mehrheitlich, fügt aber zu einigen Punkten eigene Hinweise und Empfehlungen an. Beispiele:

  • Umsetzung hoher Sicherheitsmassnahmen: Angesichts der relativ hohen Bevölkerungsdichte in der Schweiz und der intensiven wirtschaftlichen Nutzung in den Standortgebieten sollen alle Massnahmen getroffen werden, damit auch bei einem Störfall mit schwerem Kernschaden mit grosser Wahrscheinlichkeit auf einschneidende externe Notfallschutzmassnahmen verzichtet werden kann.
  • Vertiefung der geologischen Kenntnisse: Für die Baubewilligungsgesuche sollen vertiefte geologische Abklärungen im Umfeld der Standorte nach den heute anerkannten Untersuchungsmethoden (z.B. LIDAR, Mikrogravimetrie, 3D-Seismik) durchgeführt werden.
  • Stromnetz: Für das Baubewilligungsgesuch ist darzulegen, dass die beantragte elektrische Leistung der neuen Kraftwerke zuverlässig ins Übertragungsnetz eingespeist werden kann und erforderliche Netzausbauten zeitgerecht realisiert werden können.
  • Schutz gegen Flugzeugabsturz: Es sollen nicht nur die zum Zeitpunkt des Baubewilligungsgesuchs im Einsatz befindlichen militärischen oder zivilen Flugzeugtypen, sondern auch die künftige Entwicklung von Flugverkehr und Flugverkehrsflotte berücksichtigt werden.
  • Verminderung des Risikos für Einzelpersonen: Die Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke im Kanton Aargau (Standort Beznau) und Bern (Standort Mühleberg) sehen den Bau von Standardanlagen aktueller Bauart und die möglichst rasche Ausserbetriebnahme der dort bestehenden Kernkraftwerke vor. Die KNS geht davon aus, dass dadurch das Risiko für Einzelpersonen in der Umgebung dieser Standorte gegenüber heute abnehmen wird.

Die KNS kommt zum Schluss, dass an den drei Standorten die gesetzlichen Vorgaben für den Schutz von Mensch und Umwelt in der Betriebs- und Nachbetriebsphase eines Kernkraftwerks aktueller Bauart eingehalten werden. Sie empfiehlt, die Auflagen, Hinweise und Empfehlungen von ENSI und KNS bei der Erteilung der Rahmenbewilligungen zu berücksichtigen.


Adresse für Rückfragen

Dr. Bruno Covelli, Präsident KNS, 062 842 15 88



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Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit
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