Entwurf Sachplan Geologische Tiefenlager

(Letzte Änderung 15.03.2006)

Bern, 15.03.2006 - Das Bundesamt für Energie BFE präsentiert heute einen ersten Entwurf zum Konzeptteil des Sachplans "Geologische Tiefenlager". Der Entwurf wird nun in einem breiten Mitwirkungsverfahren weiterentwickelt und fertig gestellt. Mit diesem Planungsinstrument legt der Bund die wesentlichen Kriterien für die Standortwahl von geologischen Tiefenlagern für schwach- und mittelaktive sowie für hochradioaktive Abfälle fest. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt steht dabei an erster Stelle. Das Sachplanverfahren gewährleistet zudem die kontinuierliche Information der Öffentlichkeit, ein transparentes Auswahlverfahren in drei Etappen sowie die Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen, Gemeinden und Nachbarstaaten.

Gemäss Kernenergieverordnung muss der Bund die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern in einem Sachplan festlegen. Die Ausarbeitung des Sachplans erfolgt durch das Bundesamt für Energie BFE in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE.

Der heute präsentierte Konzeptteil des Sachplans Geologische Tiefenlager definiert das Verfahren für die Standortwahl. Vorgesehen sind drei Etappen, die schliesslich zu den Standorten für geologische Tiefenlager führen. Oberste Priorität haben sicherheitstechnische Kriterien: der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein.

Die drei Etappen des Auswahlverfahrens

In der ersten Etappe beantragen die Entsorgungspflichtigen (Nagra) aufgrund der im Sachplan definierten sicherheitstechnischen Kriterien die Aufnahme von potenziellen Standortregionen im Sachplan. Das BFE informiert die betroffenen Kantone, Gemeinden und Nachbarstaaten und setzt eine politische Begleitgruppe ein. Unter Federführung des ARE wird die grundsätzliche Machbarkeit aus raumplanerischer Sicht geprüft und die Sicherheitsbehörden beurteilen die sicherheitstechnischen Aspekte. Bei positiver Beurteilung erarbeitet das BFE Objektblätter für die potenziellen Standregionen und legt diese dem Bundesrat zur Genehmigung vor (Vororientierung).

Die zweite Etappe dient schwergewichtig der Bewertung von raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekten. Die betroffenen Regionen habe die Möglichkeit, bei der Einengung und Identifizierung von potenziellen Standorten sowie bei der Ausgestaltung der Oberflächeninfrastruktur mitzuwirken. Zu diesem Zweck werden Partizipationsgremien geschaffen. Die Entsorgungspflichtigen müssen mindestens je zwei potenzielle Standorte für schwach- und mittelaktive sowie für hochradioaktive Abfälle vorschlagen. Weiter werden wirtschaftliche Analysen durchgeführt und der Einfluss eines Lagers auf die regionale Entwicklung untersucht. Bei positiver Beurteilung durch die Behörden werden die Objektblätter vom BFE aktualisiert, dem UVEK zur Genehmigung vorgelegt und im Sachplan aufgenommen (Zwischenergebnis).

In der dritten Etappe schlagen die Entsorgungspflichtigen je einen Standort für die schwach- und mittelaktiven sowie für die hochradioaktiven Abfälle vor (oder einen gemeinsamen Standort für alle Abfallkategorien). Unter Einbezug der betroffenen Region werden die Projekte vorerst weiter konkretisiert, vertiefende Untersuchungen der sozioökonomischen Auswirkungen vorgenommen und flankierende Massnahmen definiert. Die geologischen Kenntnisse müssen vor der Fokussierung auf einen Standort auf einen gleichwertigen, hohen Kenntnisstand gebracht werden. Etappe 3 endet mit der Festsetzung des Standorts im Sachplan und der Erteilung der Rahmenbewilligung durch den Bundesrat. Die Rahmenbewilligung muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum.

Konzeptteil wird weiter entwickelt und fertig gestellt

Der Entwurf des Sachplans wird nun den kantonalen Fachstellen für Raumplanung zur Konsultation vorgelegt und im Sommer 2006 in einem breiten Mitwirkungsverfahren (Workshops, Fokusgruppen) zur Diskussion gestellt. Gleichzeitig wird der Sachplan den Nachbarstaaten und interessierten Bundesstellen zur Stellungnahme vorgelegt. Aufgrund der Ergebnisse aus der Mitwirkungsphase erfolgt eine weitere Überarbeitung des Sachplans, der dann voraussichtlich ab November 2006 erneut den Kantonen, betroffenen Bundesstellen, Nachbarstaaten und interessierten Organisationen zur Anhörung vorgelegt wird.

Der Entscheid des Bundesrats zum Konzeptteil wird nach einer letzten Bereinigung mit den Kantonen im Sommer 2007 erwartet. Danach können die Entsorgungspflichtigen mit der Suche nach Lagerstandorten beginnen.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11
Michael Aebersold, Sektion Kernenergie BFE, 031 322 56 31 / 079 506 50 04



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