Nachtragskredit für Wasserkrafteinbussen

Bern, 23.02.2011 - Der Bundesrat hat das UVEK ermächtigt, eine Erhöhung des Verpflichtungskredites und einen Nachtragskredit für 2011 für die Ausgleichsbeträge für Wasserkrafteinbussen zu beantragen. Die Krediterhöhung ist aufgrund der vom Parlament im Juni 2010 beschlossenen Erhöhung des Wasserzinsmaximums ab 2011 erforderlich.

Wenn Gemeinden in schützenswerten Landschaften von nationaler Bedeutung auf die Nutzung der Wasserkraft verzichten und dadurch erhebliche finanzielle Einbussen erleiden, richtet ihnen der Bund Ausgleichsbeiträge aus. Die Höhe dieser Beiträge, die derzeit an neun Vertragsgebiete ausbezahlt werden, richtet sich für die 40-jährige Unterschutzstellung nach der Grösse der nicht realisierten Wasserkraftanlage und dem entgangenen Wasserzins aus. Zur Finanzierung dieser Entschädigung kann der Bund gestützt auf Artikel 49 Absatz 1 des Wasserrechtsgesetzes eine Abgabe auf den Wasserzinsen der Kantone erheben (maximal ein Franken pro Kilowatt Bruttoleistung). Damit ist die Ausrichtung der Ausgleichsbeiträge für den Bund haushaltsneutral.

Am 18. Juni 2010 hat das Parlament beschlossen das Wasserzinsmaximum von bisher 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung ab 2011 in zwei Teilschritten zu erhöhen (Höchstsatz ab 2011: 100 Franken, Höchstsatz ab 2015: 110 Franken). In der Folge müssen nun auch die Ausgleichsbeiträge erhöht werden. Das UVEK beantragt zu diesem Zweck eine Erhöhung des haushaltsneutralen Verpflichtungskredites um 33'640'000 Franken (bisher 108'012'480 Franken bis 2040) sowie einen Nachtragskredit für das Jahr 2011. Der Mehrbedarf zwischen 2011 und 2014 beträgt 782'305 Franken pro Jahr. Die Gesamtsumme der Ausgleichsbeiträge steigt damit auf 3‘912‘305 pro Jahr (4‘303‘457 Franken ab 2015). Die nötigen Anpassungen ab 2012 werden im Rahmen der ordentlichen Budgetierung und Finanzplanung vorgenommen.


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-37751.html