Bundesstab ABCN stellt zurzeit keine Bedrohung für die Schweiz aufgrund der Ereignisse in Japan fest

Bern, 17.03.2011 - Der erweiterte Ausschuss des Bundesstabs ABCN ist heute zu einer Lagebeurteilung aufgrund der aktuellen Ereignisse in Japan zusammengetreten. Im Fokus stehen die möglichen Auswirkungen auf die Schweiz. Er hat festgestellt, dass für die Schweiz zurzeit keine Bedrohung besteht. Der Bundesstab ABCN wird die weitere Entwicklung in Japan genau beobachten, damit allenfalls erforderliche Massnahmen in der Schweiz rasch angeordnet und umgesetzt werden können.

Auf Einladung des Direktors des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS, Willi Scholl, als Vorsitzender des Bundestabs ABCN (BST ABCN) ist heute in Bern ein erweiterter Ausschuss des BST ABCN zur Beurteilung der allgemeinen Lage und der Situation in der Schweiz zusammengetreten. Der Ausschuss hat festgestellt, dass in der Schweiz zurzeit keine Bedrohung aufgrund der Ereignisse in Japan besteht.

Aufgrund der starken internationalen Verflechtung in vielen Lebensbereichen werden laufend mögliche Auswirkungen geprüft, so zum Beispiel in Bezug auf Reisen in und aus Japan, die Betreuung von Schweizerinnen und Schweizern in Japan, die Einfuhr von Lebensmitteln bis hin zur Überwachung von Postsendungen aus Japan. Die Lageentwicklung wird durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI), die Nationalen Alarmzentrale (NAZ) im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und vom Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) laufend verfolgt. Vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) werden die erforderlichen Gesundheitsmessungen durchgeführt. Falls nötig können die zuständigen Bundesstellen im Rahmen des BST ABCN rasch zusammentreten und unverzüglich weitere Massnahmen treffen.

Der Bundestab ABCN ist mit der per Anfang 2011 in Kraft getretenen ABCN-Einsatzverordnung neu geschaffen worden. Diese Verordnung regelt die Organisation von Einsätzen des Bundes zur Bewältigung von Ereignissen von nationaler Tragweite, die Bevölkerung, Tiere und Umwelt durch erhöhte Radioaktivität, durch biologische oder chemische Schadenereignisse sowie durch Naturereignisse (ABCN-Ereignisse) gefährden oder beeinträchtigen. Der BST ABCN wird eingesetzt, wenn in der Schweiz in diesem Gefährdungsspektrum eine besondere oder ausserordentliche Lage besteht. Er regelt in diesem Fall auch die Koordination zwischen Bund und Kantonen.

Im BST ABCN sind die betroffenen Bundesämter zusammengeführt. Als Mitglieder gehören ihm die Vorsteherinnen bzw. Vorsteher der im Ereignisfall relevanten Bundesstellen sowie Vertreter der zuständigen Regierungskonferenzen an. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus den Direktoren des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS), des Bundesamts für Gesundheit (BAG), des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET), des Bundesamt für Energie (BFE), des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sowie der Chef des Führungsstabes der Armee (FST A). An der heutigen Sitzung waren auch der Bundesratssprecher, der Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sowie Vertreterinnen und Vertreter von weiteren Bundesstellen anwesend.


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