Die Einfuhr von Lebensmitteln aus Japan wird in einer Verordnung des BAG geregelt

Bern, 31.03.2011 - Um den Schutz der Gesundheit in Bezug auf importierte Lebensmittel aus Japan sicherzustellen, werden die Kontrollen an der Schweizer Grenze verstärkt. Dazu hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Verordnung erlassen, die ab heute in Kraft tritt.

Die neue Verordnung umfasst sämtliche Lebensmittel aus Japan. Davon ausgenommen sind Produkte, die vor dem Reaktorunfall geerntet oder verarbeitet wurden und solche, die das Land vor dem Inkrafttreten der Verordnung verlassen haben. Diese Lebensmittel werden im Rahmen der aktuellen Schwerpunktprogramme am Zoll untersucht.
Neu brauchen alle Sendungen aus Japan eine Deklaration der zuständigen japanischen Behörden. Diese müssen bestätigen, dass das Produkt vor dem Reaktorunfall vom 11. März geerntet oder erzeugt wurde, oder dass es nicht aus den vom Unglück betroffenen 12 Präfekturen stammt. Falls das Erzeugnis aus dieser Region kommt, muss ein Analyse-Bericht über die Strahlenbelastung vorgelegt werden, welcher belegt, dass keine Höchstwerte überschritten sind. Zudem wird die Zollverwaltung Stichproben erheben und an das BAG zur Koordination der Untersuchung weiterleiten. Die neuen Vorschriften sind mit denjenigen der EU harmonisiert.


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