Informationsveranstaltung Schweiz-Deutschland über die Entsorgung radioaktiver Abfälle

Bern, 29.01.2001 - Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am Montagnachmittag in Andelfingen (ZH) eine Informationsveranstaltung über das schweizerische Entsorgungsprogramm für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle durchgeführt. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Lokal- und Regionalpolitiker des grenznahen süddeutschen Raums.

Von Schweizer Seite nahmen teil: Das BFE und die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, Vertreter der Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen und der Gemeinde Benken sowie die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Anlass waren Resolutionen, mit denen deutsche Landkreise und Gemeinden ihrer Besorgnis über Untersuchungen der Nagra im Zürcher Weinland Ausdruck gaben. In den Resolutionen werden von deutscher Seite folgende Forderungen gestellt:

  • Eine Beteiligung deutscher Stellen, z.B. im Rahmen bestehender oder noch zu bildender Kommissionen;
  • Die Einbindung deutscher Fachbehörden in die weiteren Aktivitäten;
  • Eine gleichwertige Beteiligung der deutschen Bevölkerung in künftigen Bewilligungsverfahren.

Wie Dr. Eduard Kiener, der Direktor des Bundesamtes für Energie, ausführte, hatte der Bundesrat für die Begleitung der Feldarbeiten in Benken eine Aufsichtskommission eingesetzt. Darin vertreten sind unter anderen der Kanton Zürich und die Standortgemeinde. Der Kreis Waldshut-Tiengen ist mit einem Beobachter in der Kommission vertreten. Die umliegenden schweizerischen Gemeinden haben keinen Einsitz. Da die Feldarbeiten heute weitgehend abgeschlossen sind und die Kommission nach Verfüllung des Bohrlochs aufgelöst wird, sieht das BFE laut Kiener hier keinen Handlungsbedarf. Sollte jedoch in der Region ein konkretes Lagerprojekt verfolgt werden, würde ein neues Begleitgremium eingesetzt. Diesem würden mit Sicherheit auch Vertreter Deutschlands angehören.

Der BFE-Direktor hielt fest, dass der Standort der Bohrung kein Präjudiz für ein mögliches Lager sei. Weiter wies er auf folgende Punkte hin:

  1. Aus technischen Gründen muss ein Lager frühestens in 30 bis 40 Jahren bereit stehen.
  2. Der Entsorgungsnachweis für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle soll Ende 2002 vorliegen. Anschliessend werden die weiteren Schritte festgelegt. Ein Standortentscheid ist noch nicht gefällt.
  3. Die Experten sind sich einig, dass die radioaktiven Abfälle mit heutigem Know-how und vorhandener Technologie sicher beseitigt werden können.
  4. Im Juni 1999 setzte der heutige Bundespräsident Moritz Leuenberger die "Expertengruppe Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle" (EKRA) ein. Diese entwickelte das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung. Demnach werden die Abfälle in ein geologisches Tiefenlager verbracht und können während einer längeren Beobachtungsphase überwacht werden.
  5. Die Mengen der hochaktiven und langlebigen mittelaktiven Abfälle sind gering. Eine internationale Lösung könnte deshalb sinnvoll sein. Ein europäisches Lager würde jedoch mit Vorteil in einer dünn besiedelten Gegend errichtet und wohl eher in einem Land, das selber über zahlreiche Kernkraftwerke verfügt.
  6. Die Zusammenarbeit zwischen den Regierungen Deutschlands und der Schweiz ist in einem gemeinsamen Übereinkommen geregelt. Zudem werden der deutschen Bevölkerung und den deutschen Gemeinden im atomrechtlichen Bewilligungsverfahren dieselben Rechte wie den schweizerischen eingeräumt.

Das Bundesamt für Energie erachtet eine gute gegenseitige Information zwischen den betroffenen Stellen als ausserordentlich wichtig. Das Informationstreffen vom Montag soll dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Im weiteren beabsichtigt das BFE den Versand relevanter neuer Berichte und Studien an die interessierten deutschen Behörden.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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