Kernenergiehaftpflicht: Erhöhung der privaten Versicherungsdeckungen

Bern, 04.12.2000 - Der Bundesrat hat die Summe für die private Haftpflichtversicherung von Kernanlagen auf den 1. Januar 2001 von 700 Millionen auf 1 Milliarde Franken erhöht.

Nach dem Kernenergiehaftpflichtgesetz haftet der Inhaber einer Kernanlage unbeschränkt. Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt Nuklearschäden bis zum Betrag von 1 Milliarde Franken. Davon werden 700 Millionen Franken vom Schweizer Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken gedeckt. Der Bund versichert die Differenz zwischen 700 Millionen und 1 Milliarde sowie die ausserordentlichen Risiken, die von den privaten Versicherern ausgeschlossen werden dürfen, bis zu einer Milliarde Franken. Dabei handelt es sich um Schäden aus ausserordentlichen Naturvorgängen und kriegerischen Ereignissen sowie um Ansprüche aus Spätschäden.

Der Nuklearversicherungspool hat den Bundesbehörden im Laufe dieses Jahres mitgeteilt, dass er in der Lage ist, ab 1. Januar 2001 eine Haftpflichtsumme von 1 Milliarde Franken pro Kernanlage zu versichern. Der Bundesrat hat daher mit einer Änderung der Kernenergiehaftpflichtverordnung diese Summe als neuen Betrag für die private Haftpflichtversicherung festgelegt. Für die ausserordentlichen Risiken tritt weiterhin der Bund als Versicherer auf. Infolge des grösseren Anteils der privaten Versicherung sinken die Prämien der Betreiber für die Bundesversicherung.


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