Verstärkung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge

Bern, 17.03.2006 - Der Bundesrat hat von einem Expertenbericht zur Verstärkung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge Kenntnis genommen. Im Vordergrund stehen dabei die Kantonalisierung oder Regionalisierung der direkten Aufsicht über die Pensionskassen und die Schaffung einer unabhängigen Kommission für die Ausübung der Oberaufsicht über die berufliche Vorsorge. Das Eidgenössische Departement des Innern ist beauftragt worden, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die im Sommer 2006 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.

Der Bundesrat schliesst sich dem von der Expertenkommission vorgeschlagenen Modell einer Kantonalisierung oder Regionalisierung der direkten Aufsicht über die Pensionskassen an. Eine solche Aufsichtslösung existiert bereits für die Kantone der Innerschweiz und soll auch in der Ostschweiz realisiert werden. Dieses Modell erlaubt es, die Aufsicht über die Institutionen der beruflichen Vorsorge auf Stufe der Kantone zu belassen und gleichzeitig die Anforderungen an die Aufsicht zu erhöhen. Zudem soll auch die  Oberaufsicht neu geregelt werden. Diese soll die Koordination und Vereinheitlichung der Aufsichtsprinzipien durch die Erarbeitung von Standards und Weisungen sicherstellen. Dafür ist eine unabhängige Oberaufsichtskommission vorgesehen, deren Sekretariat dem Bundesamt für Sozialversicherungen angegliedert wird. So ist erstens die Koordination zwischen Gesetzgebung und Oberaufsicht sichergestellt, während gleichzeitig Kompetenzkonflikte zwischen den beiden Ebenen vermieden werden können. Ebenso bleibt die unverzichtbare Kohäsion, die Gesamtsicht der drei Säulen der Altersvorsorge, gewährleistet.

Die Expertenkommission unterbreitete auch Vorschläge zur Entpolitisierung der Parameter der beruflichen Vorsorge. So sollen die Festlegung des technischen Zinssatzes und des Mindestzinssatzes künftig der alleinigen Verantwortung der Institutionen der beruflichen Vorsorge überlassen werden. Nach Ansicht des  Bundesrates sind diese Vorschläge nicht in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen, da die von der Kommission zur Diskussion gestellten Parameter zurzeit in anderen Projekten überprüft werden.


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