Änderung der Stilllegungsfondsverordnung

Bern, 04.12.2000 - Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über den Stilllegungsfonds für Kernanlagen beschlossen. Die Änderung ist im Wesentlichen eine redaktionelle Anpassung an die neue Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke. Sie tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

Am 6. März 2000 verabschiedete der Bundesrat die Verordnung über den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (KKW) und setzte sie teilweise auf den 1. April 2000, teilweise auf den 1. Januar 2001 in Kraft. Damit werden die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, die nach der Ausserbetriebnahme der KKW entstehen, besser sichergestellt. Für die Kosten der Stilllegung der KKW besteht bereits seit 1984 ein Stilllegungsfonds.

Die Einführung des Entsorgungsfonds machte verschiedene Anpassungen bei der Stilllegungsfondsverordnung nötig. Diese betreffen vor allem eine klarere Abgrenzung zwischen den beiden Fonds und redaktionelle Änderungen.


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