Tätigkeitsbericht 2010 der Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

Brugg, 19.04.2011 - Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat ihren Tätigkeitsbericht 2010 veröffentlicht. Schwerpunktmässig setzte sich die KNS im Berichtsjahr mit den Vorschlägen für Standortgebiete für geologische Tiefenlager und den inzwischen sistierten Rahmenbewilligungsgesuchen für neue Kernkraftwerke auseinander.

Ende 2008 hatte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ihre Vorschläge für Standortgebiete für den Bau von geologischen Tiefenlagern für radioaktive Abfälle eingereicht. Im Februar 2010 legte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) sein sicherheitstechnisches Gutachten zu diesen Vorschlägen vor. Die KNS publizierte ihre Stellungnahme zum Gutachten des ENSI am 6. Mai 2010.

Ebenfalls 2008 waren Rahmenbewilligungsgesuche für drei neue Kernkraftwerke eingereicht worden. Anfang Oktober 2010 legte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) seine sicherheitstechnischen Gutachten zu diesen Gesuchen vor. Die KNS erarbeitete ihre Stellungnahmen zu diesen Gutachten im Berichtsjahr 2010 und publizierte sie am 10. Januar 2011.

Zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nahm die KNS zum Tätigkeits- und Geschäftsbericht des ENSI-Rats für das Jahr 2009 Stellung. Ferner hat die KNS einige Grundsatz- und Forschungsthemen behandelt.

Der Tätigkeitsbericht 2010 der KNS steht im Internet auf www.kns.admin.ch zur Verfügung oder kann beim KNS-Sekretariat bestellt werden: KNS, Gaswerkstrasse 5, 5200 Brugg.

Die KNS ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission und berät den Bundesrat, das UVEK sowie das ENSI in Fragen der nuklearen Sicherheit von Kernanlagen. Gesetzliche Grundlage ist Artikel 71 des Kernenergiegesetzes. Die KNS hat den Auftrag, den Stand von Wissenschaft und Technik sowie die Forschung zu verfolgen, grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit zu prüfen, beim Erlass von Vorschriften mitzuwirken und Stellungnahmen zuhanden der Bewilligungsbehörden abzugeben. Gemäss "Sachplan geologische Tiefenlager" nimmt die KNS während der 3 Etappen der Standortsuche jeweils Stellung zu den Gutachten des ENSI. Die KNS hat sieben Mitglieder und verfügt über ein Fachsekretariat.


Adresse für Rückfragen

Dr. Bruno Covelli, Präsident der KNS, Tel. 062 842 15 88
Beat Hollenstein, Leiter KNS-Sekretariat, Tel. 056 462 86 81



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

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