Restwassersanierung der Rheinschlinge bei Rheinau: Erste Entscheide zum Sanierungskonzept liegen vor

Bern, 20.04.2011 - Auf dem Weg zur Sanierung der Restwasserstrecke beim Grenzkraftwerk Rheinau wurden zwei wichtige Etappenziele erreicht: Die im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erstellte Ergänzungsstudie erläutert drei mögliche Varianten zur Sanierung der Restwasserstrecke und beantwortet damit diverse noch offene Fragen. Gestützt auf diese Ergänzungsstudie konnten sich die deutschen und schweizerischen Behörden weiter auf erste Entscheide zum Sanierungskonzept verständigen, die den interessierten Kreisen gestern vorgestellt wurden.

Die Elektrizitätswerk Rheinau AG (ERAG) betreibt seit 1957 das Grenzkraftwerk Rheinau. Mit der im Jahre 1944 verliehenen Konzession wurde der ERAG vom Land Baden-Württemberg als auch von der Schweizerischen Eidgenossenschaft das Recht eingeräumt, das Gefälle zwischen dem Rheinfall und der Rheinschlinge Rheinau bis ins Jahr 2037 zu nutzen und maximal 400 m3/s des Wasserdargebots zu turbinieren. Wegen der Ausleitung des Nutzwassers für die Stromproduktion durch einen Unterwasserstollen entstand eine rund 4,5 km lange Restwasserstrecke um die Halbinsel Au, die durch zwei Hilfswehre aufgestaut wird. Gemäss Konzession war die ERAG bislang verpflichtet, mindestens 5 m3/s als Restwasser in die Rheinschlinge abzugegeben. Wie das vom Bundesamt für Energie (BFE) beauftragte Büro Sigmaplan bereits im Jahre 2004 festgehalten hatte, führt die Stauhaltung und die geringe Abflussmenge zu beträchtlichen ökologischen Defiziten.

Restwassersanierung notwendig

Gestützt auf Art. 80 des schweizerischen Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und gemäss der europäischen Wasserrahmenrichtlinie WRRL, die in das deutsche Wasserrecht überführt wurde, müssen diese Defizite behoben werden. Während dem laufenden Verfahren hat sich jedoch gezeigt, dass sich die verschiedenen, einander teilweise widersprechenden Interessen nur schwer auf einen Nenner bringen lassen.

Ergänzungsstudie beantwortet diverse Fragen

Mit der vom BAFU bei Dr.-Ing. Gebler, Walzbachtal, in Auftrag gegebenen Ergänzungsstudie konnten einige der von den interessierten Kreise gestellten Fragen beantwortet werden. Zudem wurde eine Energiebilanz erstellt und die folgenden drei Bestvarianten untersucht:

  • Bestvariante 1: Teilabsenkung oberes Hilfswehr / Teilrückbau unteres Hilfswehr
  • Bestvariante 2: Teilrückbau oberes Hilfswehr / Vollrückbau unteres Hilfswehr
  • Bestvariante 3: Vollrückbau oberes Hilfswehr / Vollrückbau unteres Hilfswehr

Provisorisches Sanierungskonzept

Gestützt auf die bisherigen Abklärungen haben sich die deutschen und schweizerischen Behörden nun auf erste Entscheide zum Sanierungskonzept verständigt. Dieses sieht unter anderem vor, dass die Dotierwassermengen saisonal abgestuft deutlich erhöht und die beiden Hilfswehre abgesenkt oder rückgebaut werden. Gleichzeitig soll es der ERAG ermöglicht werden, beim Stauwehr eine Dotierturbine einzubauen, um das Dotierwasser zur Stromproduktion zu verwenden. Durch die Gestaltung eines Auslaufbeckens und eines Zulaufgerinnes soll sichergestellt werden, dass der Chly Rhy ganzjährig benetzt und der Inselcharakter der Klosterinsel somit bewahrt wird. Die Massnahmen sollen insgesamt bewirken, dass die ökologischen Defizite behoben werden, ohne dass das von der lokalen Bevölkerung und Touristen geschätzte und unter Schutz gestellte Landschaftsbild merklich verändert wird. Mit der Erstellung von Fischaufstiegshilfen beim Stauwehr und den beiden Hilfswehren soll schliesslich eine durchgehende Fischgängigkeit sichergestellt werden.

Nächste Schritte

In Absprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg (RPF) und dem Landratsamt Waldshut wird das BFE in den nächsten Monaten öffentliche Informationsveranstaltungen durchführen, um das Sanierungskonzept der lokalen Bevölkerung direkt zu erläutern und über das weitere Vorgehen zu informieren.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK wird das Kraftwerk voraussichtlich im Spätherbst 2011 beauftragen, die Detailplanung zu starten. In dieser Verfügung sollen neben der Menge und energetischen Nutzung des Restwassers sowie den Massnahmen bei den Hilfswehren insbesondere auch die für das Kraftwerk wichtigen finanziellen Aspekte geklärt werden (Einspeisevergütung für den Strom aus der Restwasserturbine und die Abgeltungen aus dem Swissgrid-Fonds für die Sanierung der Fischgängigkeit).

Die ERAG hat sich zudem bereit erklärt, bei der Detailplanung mit einer noch zu gründenden Begleitgruppe zusammenzuarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Werner Gander, BFE, Leiter Sektion Elektrizitäts- und Wasserrecht, Tel. 031 322 56 27 oder 079 286 44 29

Thomas Oswald, BFE, Fachspezialist Elektrizitäts- und Wasserrecht, Tel. 031 322 53 49

Für Fragen im Zusammenhang mit der von Herrn Dr.-Ing. Gebler erstellten Ergänzungsstudie: Erich Staub, BAFU, Abteilung Arten Ökosysteme Landschaften, Tel. 031 322 93 77 oder 079 776 57 20



Herausgeber

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