Bundesrat gegen Ausschreibungspflicht für Stromnetz- und Wasserrechtskonzessionen

Bern, 20.04.2011 - Der Bundesrat begrüsst den Entwurf zu einer Änderung des Wasserrechts- und Stromversorgungsgesetzes. Diese stellt klar, dass für die Vergabe der Konzessionen für Stromnetze und die Wasserkraftnutzung keine Ausschreibungspflicht besteht. Die Vorlage wurde von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 10.480 ausgearbeitet.

Im Februar 2010 erklärte die Wettbewerbskommission (WEKO) in einem Gutachten, dass gemäss Binnenmarktgesetz die Vergabe von Konzessionen im Zusammenhang mit dem Elektrizitätsverteilnetz zwingend ausgeschrieben werden müsse. In einer Medienmitteilung erklärte die WEKO weiter, eine Ausschreibungspflicht bestehe unter anderem auch für die Vergabe von  Wasserrechtskonzessionen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat in Folge beschlossen, mit einer spezialgesetzlichen Regelung Klarheit zu schaffen. Die im Rahmen der parlamentarischen Initiative "Keine unnötige Bürokratie im Bereich der Stromnetze" (10.480) erarbeitete Vorlage stellt klar, dass bei der Nutzung des öffentlichen Grundes für Stromnetze sowie bei der Wasserkraftnutzung für die jeweiligen Konzessionsbehörden keine Ausschreibungspflicht besteht. Zudem sieht die Vorlage der UREK-N vor, dass die Vergabe der Konzessionen in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren erfolgen muss.

Der Bundesrat bekräftigt in seiner Stellungnahme zu der Vorlage seine Haltung, dass er eine Ausschreibungspflicht als nicht sachgerecht erachtet und in den einschlägigen Spezialgesetzen (Wasserrechtsgesetz WRG und Stromversorgungsgesetz StromVG) möglichst rasch Rechtssicherheit zu schaffen sei. Er unterstützt ebenfalls die gesetzliche Festlegung, dass die Vergabeverfahren transparent und diskriminierungsfrei sein müssen.


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