2'200 Stellungnahmen zum Sachplan Übertragungsleitungen

Bern, 12.10.2000 - Der Sachplan Übertragungungsleitungen (SÜL) wurde im Februar 2000 in ein breites Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren gegeben. Von den rund 2‘200 eingegangenen Stellungnahmen äusserten sich die Mehrheit positiv, doch gab es auch Vorbehalte und eine beachtliche Liste von Änderungswünschen. Der SÜL wurde auf Grund der Vernehmlassung überarbeitet. Vor der Verabschiedung durch den Bundesrat erhalten die Kantone Gelegenheit, allfällige noch vorhandene Widersprüche zur kantonalen Richtplanung festzustellen.

Der SÜL will die Zahl der Hochspannungsleitungen durch Bündelung beschränken und die Suche nach optimalen Korridoren erleichtern. Dazu verschafft er eine Gesamtsicht des bestehenden und geplanten Höchstspannungsnetzes. Der SÜL entstand in einem konsensorientierten Verhandlungsverfahren, mit welchem auch international gesehen Neuland betreten wurde. Die Bundesämter für Energie (BFE) und Raumentwicklung (ARE) wurden bei ihrer Arbeit durch Vertreter der Energiewirtschaft und der Umweltorganisationen unterstützt.

Überwiegend positive Urteile

Der Sachplan wurde zwischen Februar und Mai dieses Jahres interessierten Bundesstellen, den kantonalen und den betroffenen kommunalen Behörden sowie interessierten Kreisen der Wirtschaft und gesamtschweizerischen Organisationen zur Anhörung unterbreitet. Die Bevölkerung wurde mit Hilfe der amtlichen Publikationsorgane zur Mitwirkung eingeladen. Von den 2'200 eingetroffenen Antworten stammen rund 400 von Behörden des In- und Auslands, der Wirtschaft, von Verbänden und Organisationen sowie von Privaten. Bei den restlichen 1‘800 Eingaben handelt es sich um Sammelanträge, die von Umweltorganisationen oder Privaten eingebracht wurden.

Der SÜL wurde von der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlasser positiv bewertet, zum Teil mit Vorbehalten. Wenige kantonale Stellen und Gemeinden, hingegen zahlreiche Privatpersonen, haben sich gegen einzelne projektierte Leitungen oder Leitungsabschnitte ausgesprochen. Vereinzelt, namentlich von Privaten, wurde der ganze Sachplan abgelehnt.

Lange Wunschliste

Zum Sachplan als Ganzes wurden grösstenteils Anregungen zu Methode und Verfahren gemacht. Wichtige Anliegen der Vernehmlassten sind die Verbindlichkeit des SÜL, die Einhaltung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), die Präzisierung und Ergänzung der Schutzkriterien, die Bedarfsbeurteilung und der Einbezug von kantonalen und kommunalen Schutzgebieten. Zu einzelnen Leitungsprojekten haben sich vorwiegend Gemeinden und Privatpersonen geäussert, die eine Beeinträchtigung der Landschaft, ihrer Grundstü-cke und ihrer Gesundheit befürchten.

Frühwarnsystem

Im SÜL werden die Ausbauvorhaben nach drei Hauptaspekten beurteilt: Versorgungsbedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft, bestgeeigneter Korridor für die Linienführung sowie Konflikte, die aus unterschiedlichen Ansprüchen an den Landschaftsraum hervorgehen. Frühzeitig aufgedeckte Konflikte und aufgezeigte Lösungsmöglichkeiten geben den Investoren Klarheit darüber, wie die Projekte weiterbearbeitet werden sollen und wo kaum eine Chance auf Realisierung besteht.


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Bundesamt für Energie
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