Bundesrat lehnt Befristung der KKW ab

Bern, 02.10.2000 - Der Bundesrat verzichtet auf eine Befristung der Betriebsbewilligungen für Kernkraftwerke. Diesen Grundsatzentscheid hat er im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft für das neue Kernenergiegesetz gefällt. Die Vernehmlassung zum KEG fiel erwartungsgemäss kontrovers aus.

Am Montag hat der Bundesrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und im Hinblick auf die Botschaft zum Kernenergiegesetz (KEG) einen Grundsatzentscheid gefällt. Danach wird der Betrieb der schweizerischen Kernkraftwerke (KKW) nicht befristet. Solange die Sicherheit gewährleistet ist, dürfen die KKW weiterbetrieben werden. Es werden zur gegebener Zeit Nachrüstungen nötig sein, um das aktuelle Sicherheitsniveau zu erhalten.

Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid mitberücksichtigt, dass eine Befristung auf einen Zeitraum, der unter der heute geschätzten technisch möglichen Betriebsdauer liegt, zu grossen volkswirtschaftlichen Verlusten führen würde. Ferner wird die CO2-Problematik mit einem längeren Weiterbetrieb der Kernkraftwerke entschärft. Die Chancen der Schweiz für die Einhaltung der Vorgaben des Kyoto-Protokolls werden grösser. Schliesslich steht für die Entwicklung alternativer Energien mehr Zeit zur Verfügung.

Was die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen betrifft, hatte der Bundesrat im Juni 1999 in einem Vorentscheid beschlossen, auf die Wiederaufarbeitung der abgebrannten Brennelemente zu verzichten, wobei die Kernkraftwerkbetreiber die bestehenden privatrechtlichen Verträge erfüllen können.

Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsfrist für das KEG ist Mitte Juni abgelaufen. Es sind 118 Stellungnahmen eingegangen. Wie zu erwarten war, ist die Vernehmlassung sehr kontrovers ausgefallen:

  • Option Kernenergie offen halten: Dies wird überwiegend begrüsst. Einige Vernehmlasser verlangen eine ausdrückliche Förderung der Kernenergie, andere den Ausstieg.
  • Befristung des Betriebs der KKW: Eine Minderheit hat sich für das Festlegen einer maximalen Betriebsdauer (mit verschiedenen Fristen zwischen 30 und 60 Jahren), eine Mehrheit dagegen ausgesprochen. Verschiedene Vernehmlasser schlagen eine Befristung mit der Möglichkeit einer Verlängerung der Betriebsbewilligung mit fakultativem Referendum vor.
  • Verbot der Wiederaufarbeitung: Die meisten Kreise lehnen ein Verbot ab. Eine Minderheit ist dafür, gewisse Kreise wollen einen unverzüglichen Stopp.
  • Sicherstellung der Stilllegungs- und der Entsorgungskosten, Nachschusspflicht (d. h. eine Art Solidarhaftung der Betreibergesellschaften für die Kosten): Die vorgeschlagene Lösung wird überwiegend befürwortet.
  • Entsorgung, Konzept des geologischen Tiefenlagers: Das Konzept wird mehrheitlich begrüsst. Die Umweltorganisationen sprechen sich demgegenüber für eine kontrollierte und rückholbare Langzeitlagerung aus.
  • Rahmenbewilligung mit fakultativem Referendum: Überwiegend gutgeheissen.

Der Bundesrat wird die Botschaft an die Bundesversammlung spätestens im März 2001 verabschieden. Darin wird er den Entwurf des KEG dem Parlament unterbreiten und zu den beiden neuen Atominitiativen (Ausstiegsinitiative "Strom ohne Atom" und zweite Moratoriumsinitiative "MoratoriumPlus") Stellung nehmen.


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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
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