Der BFE-Direktor tritt zurück

Bern, 23.08.2000 - Der Bundesrat hat heute vom vorzeitigen freiwilligen Altersrücktritt des Direktors des Bundesamtes für Energie, Dr. Eduard Kiener, Kenntnis genommen. Er scheidet nach 23 Jahren auf den 31. März 2001 aus dem Amt aus. Die Landesregierung hat dem dienstältesten Direktor des Bundes ihren Dank für die geleisteten Dienste ausgesprochen. Mit seinem vorzeitigen Altersrücktritt will Kiener unter Berücksichtigung der Altersstruktur der heutigen Geschäftsleitung das Terrain für einen Generationenwechsel an der Amtsspitze ebnen. Die Stelle wird demnächst ausgeschrieben.

Der 1938 geborene Eduard Kiener absolvierte an der ETH Zürich ein Studium als Maschineningenieur und anschliessend an der Universität Bern ein Zweitstudium als Nationalökonom, mit Abschluss als Dr. rer.pol.. Er trat nach Industrie- und Lehrtätigkeiten 1973 in die damalige Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung ein, wechselte 1975 als Stabchef der Eidgenössischen Kommission für die Gesamtenergiekonzeption in das damalige EVED (heute UVEK). Der Bundesrat wählte ihn 1977 zum Direktor des Bundesamtes für Energie.

Kiener hat während seiner Amtszeit grundsätzliche Entscheide und Weichenstellungen für die Energiepolitik vorbereitet und umgesetzt.

Dazu zählen die Erarbeitung der Gesamtenergiekonzeption sowie der Energieartikel in der Bundesverfassung, auf dem der Energienutzungsbeschluss und das Energiegesetz basieren. Damit wurde die Förderung der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien mit öffentlichen Mitteln möglich. Kiener hat sich in zahlreichen, teilweise heftig geführten politischen Diskussionen über Volksinitiativen zur Energiepolitik und Kernenergievorlagen engagiert.

In seiner Amtszeit wurde die Infrastruktur zur Energieversorgung ausgebaut, insbesondere die Rohrleitungen für den Gastransport. Hängig sind die Strommarktöffnung und das am 24. September zur Abstimmung gelangende Energieabgabepaket, zwei Vorlagen, welche Kiener mitgestaltet hat. In Vorbereitung sind das Gasmarktgesetz und das neue Kernenergiegesetz; sowie - in Ergänzung des Stillegungsfonds für Kernkraftwerke - ein Entsorgungsfonds, der die Bereitstellung der Mittel für die Entsorgung aller radioaktiven Abfälle sicherstellen wird.


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