WEKO-Sekretariat beantragt Bussen für Baufirmen aus dem Kanton Aargau

Bern, 09.06.2011 - Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) beantragt, mehrere Strassen- und Tiefbauunternehmen im Kanton Aargau wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz mit insgesamt rund 7 Mio. Franken zu büssen. Dieser Antrag an die Wettbewerbskommission (WEKO) ist das Resultat einer im Juni 2009 wegen Submissionsabsprachen eingeleiteten Untersuchung. Im Laufe der Untersuchung haben sich die Anzeichen erhärtet, dass die beteiligten Unternehmen im Rahmen von öffentlichen und privaten Ausschreibungen unzulässige Absprachen über Preise und Kundenzuteilungen getroffen haben.

Das Sekretariat beurteilt die Verhaltensweisen der Unternehmen als unzulässige Abreden über Preise und über die Zuteilung von Geschäftspartnern. Es beantragt aus diesem Grund bei der WEKO wegen Verstössen gegen das Kartellgesetz eine Sanktionierung der beteiligten Firmen. Die beantragten Bussen - die niedrigste beträgt rund 5‘000.- Franken, die höchste rund 2,3 Millionen Franken - wurden ausgehend von den Unternehmensumsätzen und der Schwere der Kartellrechtsverstösse berechnet. Die Gesamtsumme der Sanktionen beträgt rund 7 Millionen Franken. Fünf der beteiligten Unternehmen profitieren im Rahmen der Kronzeugenregelung (Bonus) von einer Sanktionsreduktion, eine Firma von einer Sanktionsbefreiung. Die involvierten Unternehmen können nun zum Antrag des Sekretariats Stellung nehmen. Nach Eingang der Stellungnahmen und nach allfälligen Anhörungen wird die WEKO ihren Entscheid fällen.

In der Untersuchung, die den Strassen- und Tiefbau im Kanton Zürich betrifft, sind weitere Ermittlungen notwendig. Sie wurde am 7. Juni 2011 auf weitere Unternehmen ausgedehnt, die möglicherweise an Absprachen beteiligt waren.


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