Schweiz übernimmt EU-Verordnungen zum einheitlichen europäischen Luftraum

Bern, 22.06.2011 - Die Schweiz übernimmt neue Verordnungen im Rahmen des Projektes für einen einheitlichen europäischen Luftraum (SES). Diese haben insbesondere das Ziel, die Leistungen der Flugsicherungen zu verbessern. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungen in das bilaterale Luftverkehrsabkommen mit der EU aufgenommen.

Die Schweiz beteiligt sich seit 2006 am Projekt für einen einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky, SES). Der SES will die Zuständigkeiten für die Flugsicherung, die heute primär entlang der Landesgrenzen festgelegt sind, künftig nach dem Verkehrsfluss ausrichten. Zu diesem Zweck ist der einheitliche Luftraum in mehrere so genannte funktionale Luftraumblöcke aufgeteilt, die sich teilweise über mehrere Länder erstrecken. Diese Neugestaltung soll die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Flugsicherungsdienste verbessern und gleichzeitig sowohl die Kosten als auch die Umweltauswirkungen des Flugverkehrs reduzieren.

Die meisten der von der Schweiz übernommenen Verordnungen bezwecken hauptsächlich eine Verbesserung der Leistungen der Flugsicherungen. Sie geben den nationalen Luftfahrtbehörden die Kompetenz, innerhalb des entsprechenden Luftraumblocks einen Leistungsplan festzulegen. Dieser Performance-Plan enthält Leistungsvorgaben für die Flugsicherungsgesellschaften in den Bereichen Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Kapazität und Umwelt. Dabei berücksichtigt er unter anderem die Verkehrsprognosen, die veranschlagten Kosten und die erforderlichen Investitionen der Flugsicherungen. Überdies soll eine Harmonisierung der Flugsicherungsgebühren die Kostentransparenz erhöhen. Die heute vom Bundesrat übernommenen Verordnungen stehen im Zusammenhang mit der Teilnahme der Schweiz am funktionalen Luftraumblock für Zentraleuropa (FABEC). Partnerländer im FABEC sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande.

Neben den SES-Verordnungen hat der Bundesrat auch mehrere Erlasse im Bereich der Schutzmassnahmen gegen kriminelle Übergriffe übernommen. Die Verordnungen treten alle am 1. August 2011 in Kraft.


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