Bund erteilt Bewilligung für Gommerleitung im Kanton Wallis

Bern, 01.07.2011 - Nach Abschluss der öffentlichen Auflage hat das Bundesamt für Energie BFE die Plangenehmigung für die 380/220/132/65-kV-Gemeinschaftsleitung der Alpiq EnerTrans AG und der SBB AG für die Teilstrecke Bitsch/Massaboden – Filet-Mörel – Ulrichen erteilt. Gegen den Entscheid des BFE kann innert 30 Tagen Beschwerde erhoben werden.

Die geplante 380/220/132/65-kV-Gemeinschaftsleitung der Alpiq EnerTrans AG und der SBB zwischen Bitsch/Massaboden und Ulrichen im Kanton Wallis, die sogenannte Gommerlei-tung, ist Teil der wichtigen Ost-West-Verbindung auf der Höchstspannungsebene vom Genfersee durch das Wallis ins Tessin mit Verbindungen nach Graubünden und nach Italien. Zur Gemeinschaftsleitung gehört auch die 132 kV-Leitung Massaboden-Airolo der SBB (Nufenenleitung). Der Bundesrat hat beide Leitungen 2009 im Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) als Teil des strategischen nationalen Übertragungsnetzes festgesetzt, welches bis 2015 realisiert sein soll.

Seit dem Bau der Nufenenleitung sind im Wallis sowohl der Stromverbrauch wie die Stromproduktion massiv angestiegen. Der Bedarf für den Ausbau der bestehenden 220 kV-Leitung ist daher aus Gründen der Versorgungssicherheit für die Grossindustrie im Oberwallis gegeben. Zudem ist die heutige zweisträngige 220 kV-Leitung zwischen Mörel und Ulrichen seit 1957 in Betrieb und muss aus Sicherheitsgründen erneuert werden. Gleichzeitig kann mit der Realisierung einer durchgehenden 380 kV-Leitung Mörel - Airolo die in der Schweiz fehlende südliche 380 kV-West - Ost - Achse teilweise realisiert und das 220 kV-Netz dadurch entlastet werden, da es weniger Übertragungsaufgaben zu übernehmen hat.

Gommerleitung erhöht Versorgungssicherheit der SBB

Die 132 kV-Leitung dient der Schliessung einer Lücke im strategischen Versorgungsnetz der SBB und der Realisierung eines grossräumigen, die Versorgungssicherheit erhöhenden Ringschlusses in ihrem 16.7 Hz-Kraftwerksverbundsnetz. Sie ist für die SBB insbesondere im Hinblick auf die Eröffnung des Gotthardbasistunnels im Jahr 2016/2017 sowie für die Sicherheit des Bahnbetriebs von grosser Bedeutung. Ausserdem kann nur so ein Ausfall der aus dem Unterwallis heranführenden Doppelleitung Vernayaz - Gampel/Massaboden kompensiert und der künftig erhöhten Belastung des Bahnknotens Brig durch die NEAT Rechnung getragen werden.

Die Plangenehmigung für die rund 30 Kilometer lange Freileitung zwischen Bitsch/Massa-boden und Ulrichen sieht eine neue Linienführung entlang des südliche Talhangs vor. Diese erlaubt es, die Siedlungen im Goms südlich zu umgehen und die bestehende 220 kV-Leitung vollständig rückzubauen. Landschaftlich ergibt sich durch diese Verlegung und der Bündelung der Leitung eine generelle Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand.

Studie bestätigt Notwendigkeit der Leitungsprojekte

Der Kanton Wallis hat für die Leitungsprojekte im Wallis eine Studie in Auftrag gegebenen. Das diesbezügliche Gutachten der Experten Püttgen/Brakelmann/Fröhlich ist im April dieses Jahres veröffentlicht worden und bestätigt generell die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Realisierung der Leitungsprojekte im Wallis. Zur Gommerleitung finden sich in der Studie keine weiteren Aussagen oder Forderungen nach einer Verkabelung. Das Gutachten schlägt vor, die Leitungsführung im ganzen Wallis zu überprüfen und allenfalls ein neues Leitungsführungskonzept zu erarbeiten. Dies wurde für die Gommerleitung jedoch bereits im Rahmen des Sachplanverfahrens gemacht.

Verschiedene Einsprecher forderten eine Verkabelung der Leitung auf der gesamten Strecke oder zumindest im Bereich des Landschaftsparks Binntal und dem Weiler Hockmatte. Diese Begehren wies das BFE ab, weil sich die Freileitungsvariante im Rahmen der Gesamtinteressenabwägung als die bessere Lösung erwiesen hat. Hinzu kommt, dass Kabelanteile im Bahnstromnetz zu folgenschweren Beeinträchtigungen des Betriebs führen können. Wo immer möglich, werden deshalb Bahnleitungen auf den Tragwerken der Höchstspannungsleitungen mitgeführt. Die Ausarbeitung einer Kabelstudie würde schliesslich die rechtzeitige Inbetriebnahme der Leitung verunmöglichen und damit insbesondere das Risiko für die Bahnstromversorgung des Gotthard-Basistunnels deutlich erhöhen.

Das genehmigte Projekt erfüllt sämtliche massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen.


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Sabine Hirsbrunner, Kommunikation BFE, 031 325 33 02


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