Vorbereitungsarbeiten zur Liberalisierung des Strommarktes

Bern, 11.08.2000 - Ab 2001 soll der schweizerische Strommarkt schrittweise liberalisiert werden. Die Rahmenbedingungen dazu werden im Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) festgelegt. Die parlamentarische Beratung über diese Vorlage wird im Herbst dieses Jahres weitergeführt, nach der Volksabstimmung vom 24. September über die Energieabgaben. Das Bundesamt für Energie (BFE) nutzt die Zeit, um die praktische Umsetzung der Marktöffnung vorzubereiten. Das BFE hat eine Expertengruppe eingesetzt, die es bei der Regulierung des Zugangs zum Stromnetz berät.

Am 24. September dieses Jahres ist über Energieabgaben abzustimmen. Diese bringen unter anderem konkrete Ansätze, um eine Benachteiligung, vor allem der schweizerischen Wasserkraftwerke auszugleichen, die als Folge der Liberalisierung des Strommarktes zu erwarten ist. Aus diesen Gründen hat das Parlament die Beratungen des EMG bis zur Herbstsession ausgesetzt.

Da sich die Strommärkte in Europa rasch öffnen und das EMG im nächsten Jahr in Kraft gesetzt werden soll, bereitet das federführende BFE schon jetzt die praktische Umsetzung der Marktöffnung vor. Da künftig die Strombezüger ihre Lieferanten frei wählen können, müssen vor allem der Zugang zum Stromnetz, die Aufgaben der Netzbetreiberinnen sowie deren Entschädigung im Detail geregelt werden. Die heute eingesetzte Expertengruppe soll das Amt in diesen Fragen beraten.

In der Gruppe ist die Elektrizitätswirtschaft vertreten, die nach den Grundsätzen des EMG aufgefordert ist, Vorschläge beispielsweise für Branchenvereinbarungen zu entwickeln. Ferner wirken in dieser Phase die direkt interessierten Bundesstellen mit (neben dem BFE die Wettbewerbskommission und die Preisüberwachung) sowie unabhängige Fachleute und Vertreterinnen und Vertreter der Stromverbraucher.

Die Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung zum EMG findet voraussichtlich im Frühjahr 2001 statt, nach der endgültigen Bereinigung des Gesetzes im Bundesparlament.



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