Energievorlagen: Chancen für die Wirtschaft – starke positive Wirkung auf die Umwelt

Bern, 26.07.2000 - Die Umwelt- und die Förderabgabe, über die am 24. September abgestimmt wird, haben keine schwer wiegenden Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und die Einkommen der Haushalte. Sie haben grosse positive Wirkungen auf die Umwelt. Das zeigen Berechnungen, die im Auftrag und unter fachlicher Begleitung der Eidgenössischen Finanzverwaltung, des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft und des Bundesamtes für Energie durchgeführt wurden.

Ein weniger positives Bild zeichnet eine vom Vorort bei der Konjunkturforschungsstelle der ETHZ (KOF) in Auftrag gegebene Studie, welche in der letzten Woche an einer Medienkonferenz vorgestellt wurde. Zwar hält auch die KOF fest, dass sich eine Lenkungsabgabe - konkret die zur Abstimmung gelangende Umweltabgabe - rechtfertigen lässt, wenn der Saldoeffekt positiv ausfällt. Diese Bedingung ist nach Ansicht des Parlaments und des Bundesrates erfüllt. Folgende Aspekte waren dabei massgebend:

Deutlich positive Auswirkungen auf den Energieverbrauch und die Umwelt

Die deutlich positiven Effekte auf Energieverbrauch und Umwelt sind bei einer Gesamtwürdigung der Vorlagen wichtig. Die Umwelt- und die Förderabgabe verringern die Nachfrage nach fossilen Brenn- und Treibstoffen und damit die CO2-Emissionen bis über 12 Prozent. Die Energieabgaben leisten auch einen Beitrag zur Luftreinhaltung. Sie reduzieren die Emissionen von Stickoxiden um rund 4 Prozent, jene von Schwefeldioxiden um rund 14 Prozent.

Der Nutzen kommt nicht, wie die KOF festhält, zum überwiegenden Teil den Menschen in andern Ländern zugute. Neben der Reduktion der lokalen Schadstoffemissionen bildet die CO2-Reduktion Teil einer internationalen Strategie, von der auch die Schweiz profitiert. Es handelt sich zudem nicht um einen nationalen Alleingang. Auch andere Länder haben die Ökologisierung ihres Steuersystems bereits vorgenommen (z.B. die skandinavischen Länder, die Niederlande und Deutschland) oder zumindest beschlossen (Grossbritannien).

Wirtschaft wenig betroffen

Die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Wirtschaft hängen von den in den Modellrechnungen getroffenen Annahmen ab. Nach den vom Bund in Auftrag gegebenen Untersuchungen werden durch die Umwelt- und die Förderabgabe gesamtwirtschaftliche Grössen wie Bruttoinlandprodukt, Wertschöpfung, Produktion und Export im Jahre 2010 um weniger als 1 Prozent verändert. Dabei gehen diese Berechnungen bewusst von vorsichtigen (konservativen) Annahmen aus.

Die Wirkung der Energieabgaben auf die Arbeitsplätze ist leicht positiv. In Zukunftsmärkten mit hohem Wachstumspotenzial werden einige Tausend Arbeitsplätze geschaffen. Schweizerische energieeffiziente Produkte und Innovationen dürften in Zukunft gute Exportchancen haben.

Auswirkungen auf Einkommen und Randregionen

Die Energievorlagen wirken sich selbstverständlich finanziell aus, sollen sie doch dazu beitragen, schrittweise eine zukunftsgerichtete, umweltverträgliche Energieversorgung zu begünstigen. Die Folgen sind aber auch für die privaten Haushalte gering. Die Belastung eines durchschnittlichen Haushalts übersteigt dank der Senkung der Lohnnebenkosten die Grenze von 0,25 Prozent des Einkommens nicht. Durch einfache Massnahmen, wie zum Beispiel mit einer Änderung des Fahrverhaltens (EcoDrive) oder mit vernünftigem Heizen und Lüften könnten und sollten die Betroffenen solchen Belastungen selbst ohne Investitionen ausweichen. Rentnerinnen und Rentner profitieren von einer breiteren Finanzierung der Sozialwerke, nicht jedoch von einer Senkung der Lohnnebenkosten. Dies führt aber zu keiner untragbaren Belastung solcher Haushalte.

Die Wirkungen der Vorlagen auf die verschiedenen Regionen sind ebenfalls vernachlässigbar klein. Die ländlichen Gebiete werden durch die Umweltabgabe etwas stärker belastet. Doch sind die positiven Effekte der Förderabgabe auch auf dem Lande deutlich spürbar – vor allem durch die Förderung der Holznutzung sowie die Erhaltung und Erneuerung der Wasserkraftwerke. Die leicht positiven und negativen regionalen Wirkungen gleichen sich aus.

Wahl der Bemessungsgrundlage

Nach der KOF-Studie sollte bei den Emissionen (z.B. von CO2), nicht beim Energieverbrauch angesetzt werden. Das Parlament hat aus guten Gründen den Energiegehalt als Bemessungsgrundlage der Abgaben gewählt: Die Erfassung und Messung von Luftschadstoffen sind schwierig und vom Vollzug her aufwändiger, da ähnliche Anlagen zum Teil sehr unterschiedliche Emissionen haben. Durch eine Emissionsabgabe würden zudem Stromimporte z.B. aus ausländischen Erdgas- oder Kohlekraftwerken nicht belastet. Die Energievorlagen berücksichtigen, dass alle nicht erneuerbaren Energien letztlich Risiken und Umweltbelastungen auslösen.

Weitere Informationen zu den Energievorlagen sind unter www.admin.ch/bfe zu finden, darunter 10 Faktenblätter, die auch bestellt werden können bei: BFE, Sektion Information, 3003 Bern (bitte beschriftete Klebeetikette beilegen).


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-4004.html