Jahresberichte 2010 des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke und des Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Bern, 31.08.2011 - In den von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds befanden sich Ende 2010 insgesamt 4.15 Milliarden Franken. Die Anlagerendite im Jahr 2010 betrug rund 4%. Die beiden Fonds decken die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke sowie die Stilllegung der Kernkraftwerke und Zwischenlager.

Die Fonds sind gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) der Aufsicht des Bundesrats unterstellt, der heute die Jahresberichte und Jahresrechnungen genehmigt und die Kommissionen für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds entlastet hat. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2010 insgesamt rund 4.15 Milliarden Franken.

Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke

Dieser Fonds deckt die Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Die voraussichtlichen Entsorgungskosten belaufen sich auf rund 13.4 Milliarden Franken (Preisbasis 2006). Bis Ende 2010 haben die Entsorgungspflichtigen davon rund 4.8 Milliarden Franken direkt bezahlt (z. B. für Forschungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Bis zur Ausserbetriebnahme werden die Entsorgungspflichtigen weitere rund 2.3 Milliarden Franken laufend und direkt bezahlen. Durch den Fonds müssen somit noch 6.3 Milliarden Franken sichergestellt werden.

Ende 2010 betrug das angesammelte Fondskapital 2'821 Mio. Franken (2009: 2'702 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von +4.04% (2009: +15.26%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 106 Mio. Franken aus (2009: Gewinn von rund 351 Mio. Franken).

Stilllegungsfonds für Kernanlagen

Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich auf rund 2.2 Milliarden Franken (Preisbasis 2006). Diese Kosten werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt.

Ende 2010 betrug das angesammelte Fondskapital 1'331 Mio. Franken (2009: 1'271 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von +3.98% (2009: +15.54%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Gewinn von rund 50 Mio. Franken aus (2009: Gewinn von rund 165 Mio. Franken).

Überprüfung der Kosten

Die Kosten für die Entsorgung und Stilllegung müssen gemäss SEFV alle 5 Jahre überprüft werden. Die letzte Kostenstudie datiert aus dem Jahr 2006. Derzeit laufen die Arbeiten zur Kostenstudie 2011, welche die Grundlage für die Berechnung der Beiträge in der Veranlagungsperiode 2012-2016 bilden wird. Die technischen Grundlagen für die Ermittlung der Kosten werden durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI unter Einbezug weiterer Experten überprüft. Die Resultate der Kostenstudie liegen voraussichtlich Ende 2011 vor.

Jahresbeiträge

Grundlage für die Jahresbeiträge bildet die von den Kommissionen genehmigte Veranlagung für die Periode 2007 bis 2011. Wird der Jahreszielwert des Fonds per Bilanzstichtag übertroffen, können die beitragspflichtigen Anlageinhaber unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf Rückzahlung stellen. Liegt der Istwert pro Kernanlage und Fonds während zwei aufeinander folgenden Jahren zum Bilanzstichtag 15% oder mehr unter dem Zielwert, beschliessen die Kommissionen Massnahmen zur Schliessung der Kapitallücke. Im Berichtsjahr hat kein beitragspflichtiger Anlageinhaber Antrag auf Rückzahlung gestellt. Da der Zielwert von keinem KKW während zwei aufeinander folgenden Jahren um 15% oder mehr unterschritten wurde, war auch keine Anpassung der Jahresbeiträge notwendig.

Die Jahresberichte 2010 der beiden Fonds (inklusive der dazugehörigen Jahresrechnungen) sind unter www.stilllegungsfonds.ch oder www.entsorgungsfonds.ch zugänglich (in deutscher und französischer Sprache).


Adresse für Rückfragen

Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75 / 079 763 86 11



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