Kantonale Energieförderprogramme: Mehr Auszahlungen und höhere Wirkung

Bern, 09.09.2011 - 147 Millionen Franken an Förderbeiträgen bezahlten die kantonalen Energieförderprogramme 2010 aus, das ist rund ein Viertel mehr als im Vorjahr. Die Studie zu den Wirkungen der kantonalen Förderprogramme zeigt, dass diese auch 2010 wieder wesentliche Beiträge zu den Energie- und CO2-Zielen des Bundes geleistet haben.

Für die Förderung der erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik standen 2010 in den kantonalen Energieförderprogrammen rund 167 Mio. Franken bereit: Die Kantone finanzierten rund 100 Mio. Franken selbst und 67 Mio. Franken stammten aus der CO2-Teilzweckbindung, die der Bund den Kantonen in Form von Globalbeiträgen überwies. Die effektiv ausbezahlten Förderbeiträge beliefen sich auf 147 Mio. Franken.

Im 2010 verfügten alle 26 Kantone über die rechtlichen Voraussetzungen für ein kantonales Förderprogramm. Die Studie „Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme" bescheinigt den kantonalen Förderprogrammen eine gegenüber den Vorjahren erneut gesteigerte Wirkung und einen sehr guten Leistungsausweis:

  • Es wurde eine energetische Wirkung von 11'800 Millionen Kilowattstunden (kWh) bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen erzielt (2009: rund 9'000 Millionen kWh).
  • Die Reduktion des CO2-Ausstosses betrug 2,27 Millionen Tonnen CO2 bezogen auf die ganze Lebensdauer der Massnahmen (2009: 1,7 Millionen Tonnen CO2).
  • Es wurden 560 Millionen Franken an energetischen Investitionen ausgelöst (2009: 430 Millionen Franken).
  • Die Beschäftigungswirkung betrug 2'460 Personenjahre (2009: 2'230 Personenjahre).

Wesentliche Anteile der direkten Fördermittel flossen in Massnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle (MINERGIE und Sanierung von Fassaden, Dächern, Fenstern, etc.) sowie in die Förderung von automatischen Holzfeuerungen, Sonnenkollektoren und Photovoltaik-Anlagen.

Zusatzinformationen:

Ein erheblicher Teil der Auszahlungen 2010 basiert auf Verpflichtungen aus den Stabilisierungsprogrammen 2009 von Bund und Kantonen. Mit den Stabilisierungsprogrammen zur Stützung der schweizerischen Wirtschaft hatte das Parlament im Dezember 2008 eine Aufstockung der Kredite für Massnahmen im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung beschlossen. Davon stellte der Bundesrat für das Jahr 2009 insgesamt 80 Millionen Franken in Form von Globalbeiträgen an die Kantone bereit. Im Rahmen ihrer eigenen Konjunkturprogramme erhöhten die Kantone daraufhin ihrerseits die Budgets der kantonalen Energieförderprogramme für das Jahr 2009 insgesamt auf rund 112 Millionen Franken.

Verteilung der Globalbeiträge 2011 an die Kantone
Voraussetzungen für die Auszahlung von Globalbeiträgen sind eine kantonale Rechtsgrundlage sowie ein Förderprogramm, für das der Kanton eigene Mittel in mindestens der Höhe des Globalbeitrags des Bundes bereitstellen muss.

Seit 2010 werden die Globalbeiträge an die Kantone aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe finanziert. Das Budget für 2011 beträgt 67 Millionen Franken. Die Kantone ihrerseits stellen 2011 für ihre Energieförderprogramme rund 100 Millionen Franken zur Verfügung. Diese insgesamt rund 167 Millionen Franken werden für die Optimierung der Haustechnik eingesetzt, also für Massnahmen im Bereich der erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung und Gebäudetechnik.

Das Gebäudeprogramm
Für Sanierungen der Gebäudehülle (Dach, Wand, Fenster) stellt das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (www.dasgebaeudeprogramm.ch) zusätzlich 133 Millionen Franken zur Verfügung. Somit stehen im laufenden Jahr insgesamt rund 300 Millionen Franken aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und den Budgets der Kantone bereit. Dieses hohe Niveau an Fördergeldern soll bis und mit 2019 kontinuierlich gewährleistet sein.

Dank diesen Fördermitteln und der rasch umgesetzten, harmonisierten „Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn 2008) für einen hohen technischen Stand der energetischen Bauvorschriften leisten die Kantone einen entscheidenden Beitrag zur schweizerischen Energie-, Versorgungs- und Klimapolitik. Dank ihrer nachgewiesenen guten Hebelwirkung spielen die Globalbeiträge des Bundes dabei eine wichtige Rolle.

Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Energie- und Abwärmenutzung sowie Gesuche um Finanzhilfe sind direkt an die Energie¬fachstelle des betreffenden Kantons zu richten. Weitere Informationen dazu unter: www.dasgebaeudeprogramm.ch, www.endk.ch oder www.bfe.admin.ch/foerderung.

Das Bundesamt für Energie und die Konferenz kantonaler Energiedirektoren veröffentlichen heute die folgenden zwei Berichte:

Globalbeiträge an die Kantone nach Art. 15 EnG: Wirkungsanalyse kantonaler Förderprogramme - Ergebnisse der Erhebung 2010
INFRAS, Zürich: Donald Sigrist, Stefan Kessler;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Stand der Energiepolitik in den Kantonen 2011
BFE, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, Bern;
Vertrieb: BFE, 3003 Bern, Tel. 031 322 56 53, bellinda.tria@bfe.admin.ch

Der Bericht enthält Informationen zur aktuellen Energiepolitik in den Kantonen sowie über deren Aktivitäten in den Bereichen Gesetzgebung, Vorbildfunktion, Förderung, interkantonale Zusammenarbeit und freiwillige Massnahmen im Rahmen von EnergieSchweiz.


Adresse für Rückfragen

Hansruedi Kunz, Präsident der Konferenz kantonaler Energiefachstellen, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft AWEL, Kanton ZH, Tel. 043 259 42 72
Thomas Jud, Sektion Öffentliche Hand und Gebäude, BFE, Tel. 031 322 56 61



Herausgeber

Bundesamt für Energie
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