Weiteres Vorgehen am Wellenberg festgelegt

Bern, 24.03.2000 - Bundesrat Moritz Leuenberger und eine Delegation der Nidwaldner Regierung haben das weitere Vorgehen im Hinblick auf ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle im Wellenberg diskutiert. Basierend auf dem Bericht der Expertengruppe Entsorgungskonzepte (EKRA) müssen vorerst die Pläne für den Sondierstollen angepasst werden, damit für den späteren Lagerbau kein Präjudiz geschaffen wird.

Am 7. Februar hatte die EKRA ihren Schlussbericht veröffentlicht. Angesichts der gesellschaftlichen Erwartungen und unter dem Aspekt der langfristigen Sicherheit von Mensch und Umwelt entwickelte sie das Konzept der kontrollierten geologischen Langzeitlagerung. Im Rahmen eines Aktionsprogramms empfiehlt die EKRA u.a., das Projekt Wellenberg weiterzuverfolgen und die notwendigen Schritte zur Realisierung eines Sondierstollens in die Wege zu leiten.

Heute Freitag haben das UVEK und eine Delegation der Nidwaldner Regierung das weitere Vorgehen bezüglich des Projekts Wellenberg diskutiert. Mit einem Sondierstollen soll vorerst abgeklärt werden, ob die bisherigen positiven Befunde bestätigt werden und der Wellenberg grundsätzlich als Lagerstandort geeignet ist. Der Stollen ist jedoch kein Präjudiz für den späteren Lagerbau; dafür sind eine zweite kantonale Abstimmung sowie die Erteilung der Rahmenbewilligung durch das eidg. Parlament, dannzumal nach neuem Kernenergiegesetz mit fakultativem Referendum, notwendig. Die nächsten Schritte sind:

  • Die Projektantin muss die Pläne für die Lage und Auslegung des Sondierstollens an das Konzept der geologischen Langzeitlagerung anpassen.
  • UVEK und Kanton Nidwalden setzen eine unabhängige Fachgruppe ein, welche die Überarbeitung des Projekts Wellenberg verfolgt und beurteilt. Zusammensetzung und Aufgaben werden gemeinsam festgelegt.
  • Das überarbeitete Sondierstollen-Konzept wird von den Sicherheitsbehörden und der unabhängigen Fachgruppe beurteilt. Zudem sind Auflagen betreffend Abfallinventar für das geplante Lager und Ausschlusskriterien für den Lagerbau zu formulieren. Die Haftung ist zu regeln.
  • Unter Einbezug der Projektantin wird ein Zeitplan für die nächsten Schritte bis zum Bau des Sondierstollens erstellt. Der Kanton Nidwalden ist frühestens nach Verabschiedung der Botschaft zum Kernenergiegesetz (KEG) bereit, auf ein allfälliges Konzessionsgesuch einzutreten.

Weitere im Aktionsprogramm der EKRA vorgeschlagene Massnahmen werden in einer nächsten Etappe geprüft. Dazu gehören insbesondere die Förderung der öffentlichen Debatte und die Anpassung des Lagerkonzepts.


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